Walthari
 

Archiv zum Wissenschaftsforum


23. März 2008

Kultdenker Erich Fromm 
geb. am 23. März 1900 in Frankfurt/M., 
gest. am 18. März 1980 in Muralto (Schweiz)

Die Wirren des 20. Jahrhunderts und das irrlichtende Denken lassen sich an der einstigen Kultgestalt exemplarisch aufweisen. Der Frankfurter, den es um die halbe Welt trieb, glaubte den letzten Dingen auf ihren Grund schauen zu können – stets eine Ursache für Ideologiebildung mit fanatischer Anhängerschaft. Wer in den 80er Jahren nicht ›Haben oder Sein‹ (dt. 1976) gelesen hatte, war von gestern. Wie Heinrich Heine gerierte er sich als Quasi-Religionsgründer zudem als Verkünder einer neuen Gesellschaftsordnung: »Die neue Gesellschaft und der neue Mensch werden nur Wirklichkeit werden, wenn die alten Motivationen – Profit und Macht – durch neue ersetzt werden: Sein, Teilen, Verstehen; wenn der Marktcharakter durch den produktiven, liebesfähigen Charakter abgelöst wird und an die Stelle der kybernetischen Religion ein neuer, radikal-humanistischer Geist tritt.« Das paßt zu seiner utopischen Mélange aus Messianismus, Buddhismus, Marx und Freud. Sich selber verstand er als »atheistischer Mystiker, (als) ein Sozialist, der sich im Gegensatz zu den meisten sozialistischen und kommunistischen Parteien befindet, (als) ein Psychoanalytiker, zugleich (als) ein sehr unorthodoxer Freudianer«. Fromm saugte viele geistigen Strömungen der ersten Jahrhunderthälfte in sich auf, die er zu einer Einheit zusammenführen wollte – auf Kosten der inneren Stimmigkeit und des Realitätssinns. Das hinderte ihn nicht, eine Autobiographie unter dem Titel ›Jenseits der Illusionen‹ zu schreiben (1962, also lange vor seinem Tod). Im Zentrum steht seine Triebtheorie, mit der er selbst seine Sozialpsychologie zu legitimieren suchte, ganz so, als gäbe es neben dem individuellen auch einen kollektiven Trieb in einem gedachten Sozialkörper. Aufgabe der Sozialpsychologie sei es, »die Triebstruktur, die libidinöse, zum großen Teil unbewußte Haltung einer Gruppe aus ihrer sozioökonomischen Struktur heraus zu verstehen«. Das ist freudianisch nachgefärbter Marx, womit die »Kenntnis eines der im gesellschaftlichen Prozeß wirksamen Faktoren, der Beschaffenheit des Menschen selbst, seiner ›Natur‹« materialistisch legitimiert werden soll. Ab 1938 veröffentlichte er in englischer Sprache. Aus seiner Charaktertheorie leitet er einen »normativen Humanismus« ab. Seine Gesellschaftstheorie (›Wege aus einer kranken Gesellschaft‹, 1955) mündet in einen »kommunitären Sozialismus« mit einer radikal-demokratischen Forderung, die er mit der Friedensbewegung und mit dem McCarthytum für verträglich hielt. Ab 1956 lebte er in Mexiko und schrieb auch auf spanisch.  Für viele seiner Anhänger war und ist er ein Prophet.
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer  – Aus: www.walthari.com


21. März 2008

Ausgehebelte Annalistik
 - Chronos verirrt sich im Internet - 

Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer

In die Annalen einzugehen ist der Traum aller Ruhmbesessenen und als allgemeiner Vorgang ein ungelöstes Berufsproblem bei Historikern. Der Platzanspruch Ruhmsüchtiger im Zettelkasten der Geschichte ist nur ein aufdringlicher Fall im historischen Portfolio, das sich selber erkenntnistheoretisch infrage stellt: Ist das, was festgehalten wird, das Ereignis selber oder handelt es sich lediglich um dessen Beschreibung, angetrieben  von zeitbedingten Erwartungen und Vorurteilen? Sprachphilosophisch sind historische Vorgänge gar nicht anders zu haben als über Vermittler (Sprache und/oder Bilder). Ins Unscharfe gerät die Sache dadurch, daß es kaum neutrale Mitteilungen gibt, sondern immer nur medial eingefärbte und mitkonstruierende Sachbeschreibungen. Diese unhintergehbare Einbettung verändert den Sach-Verhalt, d.h. die Art und Weise, wie es sich mit der Sache verhält. Das führt nicht allein zu der Frage, ob das beschriebene Ereignis so oder vielleicht anders stattgefunden haben könnte. Man kann sogar daran zweifeln, ob es das Ereignis überhaupt gegeben habe, wenn die Variationsbreite der Interpretationen indizienoffen ins Beliebige ausufert. Hat Wilhelm II. vor 1914 dem Wiener Kaiserkollegen wirklich eine Blankovollmacht über das Einschreiten des deutschen Heeres auf dem Balkan gegeben oder sind die beiden zitierten Aussagen nur Akte symbolischer Höflichkeit gewesen, denen ein Ereignischarakter nicht zukommt, jedenfalls nicht von der späteren welthistorischen Bedeutung?
Keineswegs ist es einem Übermut der Historiker zuzuschreiben (und nicht nur ihnen), wenn es den Anschein hat, als habe man sich in eine Sackgasse der Erkenntnis manövriert. Die Beschreibung eines Ereignisses garantiert noch nicht seine Existenz, mag die Mitteilung noch so schlüssig ausfallen. Womit läßt sich es aber zweifelsfrei beglaubigen? Die Antwort fällt leichter, wenn man zwischen einem interpretationsoffenen Rahmen (mit Akzidenzien) und dem Ereignis selber unterscheidet. Wie es wirklich in Canossa im Jahre 1077 abgelaufen ist, ob Heinrich IV. tatsächlich im Büßerhemd vor der Burg hat ausharren müssen, sogar barfuß im Schnee, bis ihn der Papst vom Bann lossprach, mag man nicht einmal zeitgenössischen Berichten abnehmen, sind doch auch diese unter Deutungsperspektiven abgefaßt worden. Woran nicht zu zweifeln ist: Daß der deutsche Kaiser wirklich nach Canossa reiste, um sich vom päpstlichen Bann befreien zu lassen. Dieses nackte Faktum ist Glied einer annalistischen Reihung, welche chronologisch Ereignisse festhält, legitimiert durch mehrere Quellen, die trotz ihrer Deutungsbeigaben das Faktum selber nicht infrage stellen (können).

Mit dem Rückzug auf annalistisch beglaubigte Daß-Ereignisse ist keineswegs ein Deutungsverbot ausgesprochen. Was mit der Differenz von Interpretation und Faktum erreicht wird, entspricht einem Redlichkeitsgewinn in allen Erfahrungs- und Sozialwissenschaften, die sich bewußt werden, daß ihre Wahrnehmungen vom konstruktivistischen Beiwerk zu befreien sind, um das Ereignis als wirklich erkennbar zu machen. Dafür ist die Annalistik zuständig, an deren Zeitdiktat nicht zu rütteln ist. In einem zweiten Schritt beginnt nun das subjektive Deutungsgeschäft, die Suche nach den Motiven und Gründen, die auch verdeckt in den Vorgängen stecken können. Auf dieser annalistisch-hermeneutischen Basis hat Lucian Hölscher eine neue Theorie der Geschichte vorgeschlagen  (›Neue Annalistik‹, Wallstein Verlag, Göttingen 2003, 96 Seiten). Notate in den Spalten der unbestechlich ablaufenden Zeit – diese Chronologie ist ein sicheres Fundament für die Existenz von Ereignissen. Was könnte das Zeitdiktat ins Wanken bringen? Die wild gewordene Postmoderne usurpiert Zeit-Räume in einem Grade wie in keiner Epoche zuvor. Was an zeitumstürzenden, zumindest zeitverwirrenden Virtualitäten aufgeboten wird, trivial in Medien und komplex in den Wissenschaften, scheint auch die Chronologie aus der Bahn zu werfen. Demgegenüber ist z.B. die ›alte‹ Möglichkeitswahrscheinlichkeit, daß Marco Polo seine China-Erlebnisse auf der Grundlage anderer Berichte nur erfunden haben könnte, ein historisches Kleinkunstwerk. Im Internet verliert Chronos seine Spuren. Die virtuellen zeitlosen Welten auf allen Lebens- und Wissenschaftsfeldern besitzen keinen gemeinsamen Fluchtpunkt, kein Prinzip für Wahrheit mehr. Sie verdecken die Differenzen zwischen Fakten und Möglichkeiten weitgehend. In diesen changierenden Welten ist die Zeit verdunstet und die Chronologie ein reversibles Spiel. 
Unter den Folgen ist die Ewigkeitsillusion die verheerendste. Wenn die Schwere der Existenz nicht mehr am Zeitmaß abgelesen werden kann, steht in der Wahrnehmung der zerknirschte Kaiser Heinrich IV. immer noch barfuß im Schnee.
Zuerst veröffentlicht am 22. Juli 2006 in dieser WALTHARI-Zeitung.
© WALTHARI® – Aus: www.walthari.com


11. Dezember 2007

Marquard, O.: 
Skepsis in der Moderne. Philosophische Studien 
Verlag Philipp Reclam jun., Stuttgart 2007, 128 Seiten, 4,- Euro 

Am 26. Februar 2008 wird Odo Marquard achtzig Jahre alt. Der Rezensent gehört seit Jahren zu seinen unbemerkten Lesern, und zwar zu denjenigen, die fast alles von ihm gelesen haben und mit fast allem, was der skeptische Philosoph geschrieben hat, einverstanden sind. So auch diesmal. Zu lesen sind zehn Texte, die für Vorträge und Aufsätze entworfen wurden, mit Ausnahme eines Gesprächs über die ›Weigerungesverweigerung‹. Man trifft auf bekannte Denkmuster und Schlüsselbegriffe, darunter Skepsis, Üblichkeit, Herkunft, Geschichtsphilosophie, Kompensation und Kontingenz, Fortschritt. Nur wenige Fragezeichen habe ich an den (dafür viel zu kleinen) Rand des Reclamheftes gesetzt, so bei der Prognose, daß »jeder weitere Fortschritt der harten Wissenschaften« (gemeint sind die Naturwissenschaften) »... einen zunehmend erweiterten Bedarf an erzählenden Geisteswissenschaften erzwingen« und den »Siegeszug des Romans« fortsetzen werden. Derzeit entkernt man die Geisteswissenschaften im Furor des BC- und MA-Betriebes. Und die Kunst des Romanschreibens wird nicht nur von Botho Strauß formkrisenhalber infrage gestellt (in: ›Die Unbeholfenen‹). Gewiß, ein Kompensationsbedarf besteht, aber worin manifestiert er sich? Profan im Boulevard, künstlerisch in formlosen Beliebigkeiten. Was wir vorfinden ist eine Kompensationskrise mit esoterischem Storyschaum. Meine Fragezeichen werden beim Lesen durch ein Vielfaches an zustimmenden Randbemerkungen kompensiert. Philosophiert wird über Kunst und Politik, über Heinrich Heine und Joachim Ritter, über Renaissance, Freiheit und Pluralität. Das alles kommt kleingedruckt daher und verlangt ganze vier Euro als Lesemaut, wo doch Großes dahinter sich verbirgt. So ist es bei Marquard: »Das Normative ist vor allem das Kleine.« Auch den »Krisenstolz« will er kleinhalten, die Pflicht zum Nachdenken aber ganz groß. Mit vorauseilendem Glückwunsch: Poscimus – Wir sind gefordert. Bei Horaz weiter (Carmina, 1,32, 1 ff.): Si quid vacui sub umbra / Lusimus tecum, quod et hunc in annum / Vivat et pluris, age dic Latinum, / Barbite, carmen.
©Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, ausgenommen die Originalzitate. Aus: www.walthari.com


20. Februar 2007

Lebenslügen der Universität
Teil 19 der Rundschau
Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer
 

»Den höchsten Typus freier Menschen hätte man dort zu suchen, 
wo beständig der höchste Widerstand überwunden wird:... 
dicht an der Schwelle der Gefahr der Knechtschaft.« 
Fr. Nietzsche, aus ›Steifzüge eines Unzeitgemäßen‹, Ziff. 38


»Lebenslügen der Universität« nennt Christian Toepfer von der Universität Erlangen-Nürnberg (Theoretische Physik) das »Versteckspiel zwischen Wissenschaft und Politik«. »Man spricht von universitärer Autonomie, macht aber ständig neue Vorgaben.« Die Universitäten seien stärker politisiert, »als sie es wahrhaben wollen.« Geleugnet würden die Zielkonflikte zwischen Abbrecherquoten, Studiendauer und Qualität des Studiums. Willkommen sei alles, was Geld und Prestige bringe. Daher nehme man die Wissenschaft »an die Kandare.« »Wissenschaftler flüchten sich in Zynismus« angesichts fachfremder Aufpasser und Senatsberichtserstattern in Berufungskommissionen. Wissenschaftlicher Fortschritt lasse sich nicht bestellen und Berufungen nicht anhand dubioser Indikatoren (»Höhe der eingeworbenen Drittmittel und dergleichen«) qualitativ absichern. Eine Gleichmacherei habe »Berufsschulstudiengänge mit dem Mantel eines Bachelors an Universitäten« hoffähig gemacht (FAZ Nr. 8/2007, S. 33).

Der Kunsthistoriker Wolfgang Kemp (Universität Hamburg) sieht DDR-Muster in der Universität aufleben. Denn »mit Bologna (kam) der Durchbruch zur akademischen Planbewirtschaftung, der uns mittlerweile 100-seitige Studienordnungen beschert hat.« Es handle sich um »die höchste Regelungsdichte seit Beginn schriftlicher Aufzeichnungen«. Voller Zynismus empfiehlt der Hamburger Gelehrte eine »Toter-Mann-Taste«  auf Unirechnern und einen »Margot-Honecker-Preis für Deregulierung im Bildungswesen«. »Sehr DDR-konform ist schließlich die Art und Weise, wie der Slogan, unter dem alles läuft, zur Gehirnerweichung führt – Double-bind nennt das die Wissenschaft.« Internationalisierung fange zuhause an, mit einer Ausstattung, die sich schon Kasachstan leiste. Diese scharfe Attacke war immerhin der Aufmacher in ›Forschung & Lehre‹, Heft 1/2007, das von rd. 20.000 Hochschullehrern gelesen wird.

Solche Stimmen häufen sich und steigern den Ton von Klage auf Verriß und von Verriß auf Widerstand. Ist es zu gewagt, vorherzusagen, daß die Hochschullehrer in Deutschland in nicht allzu ferner Zukunft es den Ärzten gleichtun und zum aktiven Protest übergehen werden, nach langen Jahren lammfrommer Hinnahme ruinöser Universitätseingriffe? 

»Viele Wissenschaftspolitiker finden offenbar eine große Freude daran, althergebrachte Dignitätssymbole der deutschen Universität abzuschaffen«, bemerkt Kolleg Dietrich von der Oelsnitz (Universität Ilmenau) und beklagt das Übergewicht der »berufsorientierten Spezialausbildung« und den Niveauverlust (Masterabschluß ohne Abitur). »Eingeklemmt zwischen  Humboldt und McKinsey kommt die Universität schnell unter die Räder, wenn nicht zwei schlichte Tatsachen akzeptiert werden. Erstens: Bildung ist nicht Ausbildung! Und zweitens: Wettbewerb bedeutet Auslese!« (Forschung & Lehre, 12/06, S. 693). 

Der Münchener Anglist Christoph Bode traut den Politikern nichts Gutes mehr zu: Die politischen Vorgaben zerstörten die Wissenschaftstradition und die Erfolgsmöglichkeiten der Universität. Bode prangerte die »naive Vorstellung von Politikern und Wissenschaftsfunktionären« an, eine unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen von den Universitäten zu verlangen. Den Professorenkollegen schreibt er ins enigmatische Poesiealbum: Wer sich dem politischen »Diktat« beuge, spiele das Spiel derer mit, die nicht verstanden hätten, was Universität sei. 

Von »geistiger Selbstkolonisierung« spricht der Philosoph Konrad P. Liessmann (Wien). »Durch die verpflichtende Einführung dreijähriger Bachelor-Studien für alle Fächer sollen die Universitäten die Aufgabe erhalten, primär eine protowissenschaftliche Berufsausbildung zu leisten. Auf kaltem Wege wird der Sinn der Universität als Stätte der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, die ihre Voraussetzung in der Einheit von Forschung und Lehre hat, liquidiert« (Forschung & Lehre 1/2007, S. 28). 

Genau diese Trennung hat der Wissenschaftsrat kürzlich gefordert. Sogenannte ›Lehrprofessuren‹ sollen das Mengengeschäft der überbordenden Modulvermittlungen, Prüfungen, Korrekturarbeiten usw. hauptberuflich übernehmen, jenseits aller Forschungseinbindung. Faktisch handle es sich, so Jürgen Kaube, um Lehrsklaven, um Minorprofessoren, deren Einstellungsvoraussetzung ebenso abgesenkt werden wie deren Gehalt.  Prompt hat denn auch der Deutsche Hochschulverband dagegen protestiert und an die Traditionsmarke ›Einheit von Forschung und Lehre‹ erinnert. 

Zu spät haben die Universitäten erkannt, was ihnen die Bolognarisierung eingebracht hat: ein niveausenkendes Mengengeschäft, ein Auseinanderdriften von Forschung und Lehre, eine bildungsverfehlende Kommerzialisierung, eine gesteigerte Unterfinanzierung, eine universitätswidrige Herrschaftsoligarchie u.v.a.m. ›Bologna‹ ist das Einfallstor derjenigen, die in der Tat nicht verstanden haben, was die Universität ist und zu leisten vermag. Im Rückblick, vielleicht schon vom Jahr 2020 aus, wird man vermutlich feststellen müssen, daß die ›Bolognesen‹ die Universität stärker destabilisiert haben als die Achtundsechziger. Niemand wird allerdings behaupten können, es hätte keine laut warnenden Stimmen gegeben. Mit einer Mischung aus Trauer und Wut schreibt der Philosoph Martin Seel gegen universitäre Lebenslügen an: Zielvereinbarung, Effizienz u.a. (in: ›Neue Rundschau‹, Heft 2/2006, S. 41 ff.). Interdiziplinarität sei der »große Fetisch des gegenwärtigen Wissenschaftsbetriebs«. Sein Fachkollege K. P. Liessmann  wehrt sich voller Zynismus: »Ganz nebenbei produziert der künstlich erzeugte Wettbewerbsdruck eine neue, eigene Literaturgattung: die Antrags-, Projektbeschreibungs-, Selbstdarstellung- und Bewertungsprosa. Zu dieser gehört nicht nur das gekonnte Jonglieren mit Zahlen und Statistiken, sondern auch die bemerkenswerte Fähigkeit, dem Zeitgeist genau abzulauschen, welche wissenschaftlichen Trends als zukunftsfähig gelten könnten und in welchen Segmenten es sich daher lohnt, jene transdisziplinär vernetzten und international begutachteten Projektanträge zu stellen, die dann bei einer allfälligen Evaluation als die großen Pluspunkte verbucht werden können. Unter diesen Bedingungen wächst natürlich nicht Forschung, wohl aber der organisatorische, bürokratische und poetische Aufwand für diese. Projektanträge erreichen mittlerweile Dimensionen, die dem Vernehmen nach dazu führen, dass manch ein Antragsteller gleich den Antrag als wissenschaftliche Publikation deklariert – was insofern durchaus sinnvoll ist, als ja, wie schon Daniel Defoe wußte, ein Projekt ein ›großartiges Unternehmen ist, das zu breit angelegt ist, als dass aus ihm etwas werden könnte« (a.a.O., S. 29; Hervorhebung: E.D.). 

Die Bolognarisierung hat die Universität einem Politik- und Ökonomiemodell unterworfen, dessen ›Gewinne‹ (Durchflußbeschleunigung, modulschrittig genaue Kontrolle usw.) teuer erkauft werden: mit der Zerstörung bewährter Strukturen. Wenn schon Kosten-Nutzen-Kalküle die neue Beherrschungsformel ist, dann dürfen dem erwarteten Nutzen die bereits eingetretenen Kosten schonungslos gegenübergestellt werden: Schwächung der Lehrstühle, Emergenzverluste durch Einschränkung der Lehr- und Forschungsfreiheit, Bildungsverluste infolge vertakteter Ausbildungsdominanz, innere Kündigung vieler Professoren (›Entpflichtungssehnsüchte‹) u.v.a.m.
Zu den Bolognagewinnern gehören zweifellos die neuen inneruniversitären Machtträger (Präsident bzw. Rektor, Dekan) und die extern mitbesetzten Gremien. Das »Politikmodell einer unternehmerischen Universität« hat die »auf Selbststeuerung setzenden und sehr autonom handelnden Professorenschaft«, so Jürgen Weibler von der Fernuniversität Hagen, in die Zwangsjacke von planwirtschaftlichen Studiengängen und Kontrollen gesteckt. »Die Ökonomisierung des Lehr- und Forschungsbetriebes pflanzt den Universitäten eine neue Steuerungslogik ein.« Diesen Code (Kosten-Nutzen-Kalkül) habe, so Kollege Weibler weiter, die Universität »mit guten Gründen stets abgelehnt«: das ehemals freie »Zusammenspiel von Professoren, Fakultäten und Universitäten« sei einem Konkurrenzkampf und fragwürdigen Meß- und Sanktionsmechanismen gewichen, darunter die Formel: »Zitierhäufigkeit senkt Lehrdeputat«. »Über alledem schwebt... eine institutionalisierte ›Fremdherrschaft‹, verkörpert durch den Hochschulrat, der, gesichert durch eine externe Stimmenmehrheit, einen Rückfall in alte Spielzüge verhindern soll.« Im Grunde, so der Personalwissenschaftler abschließend, liege ein Vertrauensverlust vor, bekanntermaßen das tödlichste Gift jeglicher Motivation...
Das alles heißt nicht, die Universität bedürfe keiner Reform. Doch deren Gesicht fiele, wie ich an anderer Stelle dargelegt habe...
© WALTHARI® – ausgenommen die Originalzitate. Aus: www.walthari.com


13. April 2007

Zwischen Bolognaversagen und Eliteflucht
Teil 20 der Rundschau

Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer

In Teil 19 dieser Rundschau-Serie lautete ein Zwischenergebnis: »Zu spät haben die Universitäten erkannt, was ihnen die Bolognarisierung eingebracht hat: ein niveausenkendes Mengengeschäft, ein Auseinanderdriften von Forschung und Lehre, eine bildungsverfehlende Kommerzialisierung, eine gesteigerte Unterfinanzierung, eine universitätswidrige Herrschaftsoligarchie u.v.a.m. ›Bologna‹ ist das Einfallstor derjenigen, die in der Tat nicht verstanden haben, was die Universität ist und zu leisten vermag. Im Rückblick, vielleicht schon vom Jahr 2020 aus, wird man vermutlich feststellen müssen, daß die ›Bolognesen‹ die Universität stärker destabilisiert haben als die Achtundsechziger. Niemand wird allerdings behaupten können, es hätte keine laut warnenden Stimmen gegeben.«

Dieser Destabilisierungsprozeß der Universitäten geht unvermindert weiter, obschon immer mehr Untersuchungsergebnisse belegen, daß die Bolognaziele verfehlt werden. Es dürfe kein Zurück geben, die Reform habe eine unaufhaltsame Eigendynamik gewonnen, lautet die Schutzbehauptung. Doch schon das »Mantra der Autonomie« erweise sich als »Etikettenschwindel«, schreibt Heike Schmoll. »Denn paradoxerweise wird im Namen der Freiheit zugleich ihre Unmöglichkeit verkündet«, stellt sie im Leitartikel der FAZ Nr. 68/2007 fest und fährt fort: »Nie haben Universitäten scheinbar so große, in Wahrheit so geringe Freiräume besessen wie im Zeitalter der autonomen Hochschule.« 

In einer Kleinnotiz versteckt die FTD (Financial Times Deutschland vom 4. April 2007), die seit Jahren für den Bolognaprozeß plädiert, ihren Schrecken über das Desaster des Bachelor-Angebots. »Nur eine einzige Universität hat es unter die Spitzengruppe in einem aktuellen Rating von fast 400 ingenieurs- und betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengängen geschafft. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und der Arbeitskreis Personalmarketing (DAPM) bewerten darin die ›Employabilitiy‹, die berufliche Verwertbarkeit der Fähigkeiten, die Studenten in ihrem Studium erwerben... Ein Fünftel der Bachelor-Angebote fiel im Rating durch, auch an renommierten Unis. So erhielten die BWL-Studiengänge in Göttingen und Hohenheim nur einen von fünf möglichen Sternen. Lediglich 20 Prozent aller Studiengänge erfüllten in den Bereichen Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Praxisbezug und Internationalität die Kriterien für eine Einstufung als ›gut‹ oder ›sehr gut‹. 13 Angebote erhielten die Bestnote ›sehr gut‹.«

Eine Zwischenbilanz in ›Forschung & Lehre‹ (4/2007, S. 214) fällt ebenfalls ernüchternd aus. »Die Abbruchquoten sollten gesenkt, Studierbarkeit und Studienerfolg verbessert werden. Nachdem Bachelor- und Masterstudiengänge inzwischen nahezu die Hälfte (45 Prozent) des Studienangebots an deutschen Hochschulen ausmachen, stellt sich die Frage, ob den genannten Zielen in der Praxis tatsächlich entsprochen wird.« Eine Evaluation des Hochschul-Informations-Systems (HIS), bisher ebenfalls ein Befürworter des Bolognaprozesses, kam beim Modellversuch ›Gestufte Lehrerbildung‹ zu dem Ergebnis, daß die internationale Mobilität der Studierenden »aufgrund der festgelegten Modulstrukturen« eingeschränkt werde. »Noch bevor die Bologna-Reform, die deutscher Übereifer bis zum Jahr 2010 durchsetzen will, beendet ist, hat sich ihr wichtigstes Ziel als blanke Utopie herausgestellt« (FAZ Nr. 78/2007, S. 8, Hervorhebung: E.D.).

Im ›Newsletter 3/2007‹ des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) kommen die universitären Erschütterungen durch den Bologna-Prozeß ebenfalls zum Ausdruck. »Schluß mit der Akkreditierungsbürokratie«, wettert der DHV-Präsident Kempen. Das Verfahren sei »teuer, bürokratisch, langsam, ineffizient, rechtlich zweifelhaft und autonomiefeindlich«. Der DHV fordert außerdem die seit 1995 eingesparten 1.500 Professoren zurück und verurteilt erneut die Einführung von Lehrprofessuren, wie sie von der BW-Landesregierung gerade beschlossen wurde. Aber nicht nur dieser Bruch mit einem zentralen Qualitätsstück der deutschen Universität (Einheit von Forschung und Lehre) kümmert die Hochschulpolitiker im Parteienstaat wenig. Die BW-Reformer hebeln auch das altehrwürdige Verbot von Hausberufungen auf und begeistern sich an einer verdoppelten Frauenquote in Berufungskommissionen. Reichlich Stoff für künftige Historiker, die den Universitätsniedergang Marke ›Bologna und die Folgen‹ erforschen werden. Kennzeichnend: Statt mit ›ordentlichen‹ Professoren will man mit billigeren Juniordozenten des Massenbetriebes Herr werden. 

Als die wendegeübten Hochschulpolitiker die Emeritierung abschafften und Professoren wie Kreisbauamt-Bedienstete mit 65 Jahren in Pension schickten, war unschwer vorherzusagen, daß diese Berufsverhunzung eines Tages rückgängig gemacht werden muß. Jetzt ist es soweit. Als Vorreiter hat man die Direktoren der Max-Planck-Institute ausgewählt: Rente erst mit 68 Jahren – wie in den einstigen Berufungsvereinbarungen. Hier entlarvt sich eine der Lebenslügen der Hochschulpolitik, deren »Fassadenkonstruktion« der Philosoph Reinhard Brandt seit Jahren geißelt.

Auf die Frage, warum er Deutschland den Rücken kehren wolle, antwortete der Spitzenökonom Harald Uhlig (von der Berliner Humboldt-Universität): »Ich bin Wissenschaftler. Wenn die Bedingungen hier so wären wie in Chicago, dann würde ich nicht gehen.« Die chronische Unterfinanzierung und bürokratische Planwirtschaft an deutschen Universitäten hat in der Vergangenheit ungezählte Spitzenforscher veranlaßt, ins Ausland abzuwandern. Dadurch ging bestes Geistkapital für Deutschland verloren. Mit billigem Reformaktivismus sucht die Hochschulpolitik von diesem Desaster abzulenken. 

Italienische Universitäten betrachten die Bologna-Reform als abgeschlossen. Man vermeidet das negativ aufgeladene Kürzel Bologna und spricht stattdessen von ›3 + 2‹ (tre piu due). Zum Ergebnis rechnen gestiegene Studentenzahlen bei gesunkenem Leistungsniveau, wie Franz Haas in der NZZ (Nr. 38/2007, S. 25) zu berichten weiß: »Niemand macht sich die Illusion, dass das dreijährige Kurzstudium ein Ersatz für den einst vierjährigen Lehrgang sei. Ein heutiger Bachelor zählt auf dem italienischen Arbeitsmarkt kaum mehr als vor einer Generation ein gutes Abitur, ausgenommen einige technische Fächer und Glücksfälle. Wer einen ernstzunehmenden Abschluß will, muß die zweijährige Spezialisierung zum Master dranhängen, dann ist er etwa so weit wie seine älteren Kollegen ehemals nach vier Jahren. Die neue Rechnung lautet ungefähr: drei plus zwei ist gleich vier. Der Schwindel hält sich also in Grenzen« (Hervorhebung: E.D.). Wenn im Jahre 2010 der Bologna-Prozeß in Deutschland abgeschlossen sein wird, könnte die italienische Lösung auch hierzulande eingetreten sein.
© WALTHARI® – ausgenommen die Originalzitate. Aus: www.walthari.com


8. Februar 2007 

Abendländerei
Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer 

Mit Morgenländerei bezeichnet man seit der Aufklärung die ewigen Unruhen im Nahen Osten, die von der Antike bis in die Gegenwart reichen und unzählige Menschenopfer gekostet haben. Gewiß, auch in anderen Erdteilen kam und kommt es immer wieder zu schweren Konflikten, doch das sog. Nah-Ost-Problem hebt sich davon durch seine Dauer und Komplexität ab. Nicht ohne Grund nimmt es seit je einen Kopfrang in den Weltnachrichten, bei der UNO usw. ein.

Kann man, gleichsam als Pendant, auch von einer Abendländerei sprechen? Wenn ja, was wäre darunter zu verstehen? Vom Morgenland sprach man schon in der Bibel: Sterndeuter kamen aus dem Osten, also Morgenland (ex oriente, Mt. 2.1). Seit Luthers Bibelübersetzung (1529) ist das Gegenstück dazu, das Abendland, geläufig als geographische Bezeichnung für Westeuropa (nach Konrad Repgen). Um 1800 wurde der Abendlandbegriff zum Widerpart der Aufklärung, vor allem bei den Romantikern, die das abendländische  Mittelalter idealisierten, um gegen das beginnende Fabrikzeitalter zu opponieren. Novalis (1772-1801) z.B. schwärmte über die Verbindung von Christenheit und Europa (in: ›Die Christenheit oder Europa‹ niedergeschrieben 1799, Erstveröffentlichung 1826): »Es waren schöne glänzende Zeiten, wo Europa ein christliches Land war, so Eine Christenheit diesen menschlich gestalteten Weltteil bewohnte; Ein großes gemeinschaftliches Interesse verband die entlegensten Provinzen dieses weiten geistlichen Reichs...  Wie heiter konnte jedermann sein irdisches Tagewerk vollbringen, da ihm durch diese heilige Menschen eine sichere Zukunft bereitet, und jeder Fehltritt durch sie vergeben, jede mißfarbige Stelle des Lebens durch sie ausgelöscht und geklärt wurde...  Friede ging von ihnen aus. ... Mit welcher Heiterkeit verließ man die schönen Versammlungen in den geheimnisvollen Kirchen, die mit ermunternden Bildern geschmückt, mit süßen Düften erfüllt, und von heiliger erhebender Musik belebt waren. In ihnen wurden die geweihten Reste ehemaliger gottesfürchtiger Menschen dankbar, in köstlichen Behältnissen aufbewahrt.« Damit zeichnete der Dichter ein Gegenbild zur rationalistischen Aufklärung und zur Gewalt der Französischen Revolution sowie deren imperialen Folgen. Für Novalis und Friedrich Schlegel, aber auch für die antinapoleonischen Freiheitskämpfer schälte sich das Abendland als politischer und kultureller Wertbegriff heraus, ebenso für die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Oswald Spengler machte den Topos mit seiner Schrift ›Der Untergang des Abendlandes‹ (1918) endgültig populär. 

Doch damit verband man fortan weniger politische Hoffnungen als Niedergangsängste, die bis heute anhalten. Mehrere Versuche im 20. Jahrhundert, mit dem Begriff Abendland alteuropäische und geistig-philosophische Werte politisch und lebensstilpraktisch wiederzubeleben, um eine kulturelle Identität zu erreichen, blieben immer nur halb erfolgreich. Die Väter z.B. der neuen kontinental-europäischen Nachkriegs-Ordnung (Konrad Adenauer, Robert Schumann und Alcide de Gasperi) hatten ohne Zweifel ein modernes Abendlandbild mit starker christlicher und spezifisch kultureller Einfärbung im Sinn, doch was im technokratischen EU-Rahmen daraus geworden ist, kann man täglich besichtigen: ein Kampf um Subventionen, bürokratisches Machtgebaren und unheilbare Bürgerferne. Novalis und Schlegel träumten von diesem Europa nicht. Die Politik hat sich ebenso vom Abendland verabschiedet (auch wenn rhetorisch-parteipolitisch in Sonntagsreden oft davon gesprochen wird) wie die gegenwärtige Geschichtswissenschaft, die seit einiger Zeit von Alt-Europa spricht, wenn sie das mittelalterliche und frühneuzeitliche Abendland im Blick hat.

Die Begriffsverblassung bzw. -verabschiedung ist so erstaunlich wie folgenreich. Kein anderer westlicher Topos hat eine größere historische Reichweite (bis ins griechische Altertum) und ist substanziell stärker angereichert als der Begriff Abendland. Er deckt die gesamte griechische und römische Antike sowie zwei Jahrtausende einer christlich geprägten Kultur ab, die an künstlerischem, philosophischem, wissenschaftlichem u.a. Reichtum nicht ihresgleichen in der Weltgeschichte hat. Darauf mit Blick auf andere Weltkulturen (China, Indien u.a.) zu verweisen, ist nicht überheblich, vielmehr handelt es sich um die Benennung eines unbestreitbaren Tatbestandes, an den zu erinnern heute so notwendig ist wie bei anderen kulturbedrohlichen Wendepunkten der Geschichte. Es gab sie über Jahrhunderte,  die christliche Kunst - mit gewagter Naivität sei es gesagt. Der überkommene Reichtum legt davon beschämend Zeugnis ab. Es gab sie wirklich, diese unendliche reiche Geistesgeschichte, die zum Reservat einer kleinen Elite geschrumpft ist. Welche andere Weltkultur hat einen Musikbestand vergleichbar demjenigen im Abendland aufzuweisen? Es war die abendländische Kultur, aus der heraus die Menschenrechte entstanden. Nochmals: Darauf zu verweisen verstößt zwar gegen den universalistischen Korrektheits-Code und setzt sich dem Vorwurf der kulturellen Arroganz aus, doch diese (unberechtigten) Vorwürfe sind angesichts der abendländischen Selbstvergessenheit und ihren Folgen hinzunehmen.

Die größte Gefahr für das Abendland geht von ›Abendländern‹ selber aus. Geschichtslos torkeln die meisten von ihnen durch die Moderne und halten z.B. Don Scotus für einen spanischen Kognak. Die weiteren Gefahren sind unschwer auszumachen: die alles nivellierende Globalisierung, der islamische Welteroberungseifer, die Feigheit der Eliten, die unsägliche Unbedarftheit der meisten Medienmächtigen, die Geschichtsvergessenheit an Schulen und Universitäten sowie die zwischen alledem lavierende politisch Klasse, aus der sich Friedrich Merz dieser Tage resignierend verabschiedet hat. Abendland? Seriös nur noch als Tagungsthema an Akademien u.ä.

Was bleibt, gleicht der Maskerade eines kulturellen Topos, dessen Weite und Tiefe am Horizont verschwindet. Das jahrtausendealte Projekt Abendland verflüchtigt sich in Abendländereien, deren Flachheiten einer kulturellen Regression gleichkommen. Die großartigen ›Gemälde‹ des Geistes und der Kunst, die wunderbare Anmut bürgerlicher Selbstgewißheiten, auf welche die alten Athener, die Aufklärer und Romantiker stolz setzten, diese und andere abendländischen Kostbarkeiten sind zum Status elitärer Reflexe geschrumpft. Peitho, die bezaubernde Göttin Atticas, ist so unbekannt wie Kairos fern. Man schaut Fernsehen. 
© WALTHARI® , ausgenommen die Originalzitate.– Aus: www.walthari.com


17. Oktober 2006

Schlafendes Universitätskapital
– Dreieinhalb Vorschläge zur Erlangung von Exzellenzreife –

Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer

Seit Jahr und Tag setzen Unternehmensberater in ihren Motivationsseminaren ein paradox klingendes Modul ein: ›Wenn Siemens wüßte, was Siemens weiß.‹ Der Spruch, schon Jahrzehnte im Umlauf, soll auf eine unbemerkte Verschwendungspraxis in den Unternehmen hinweisen. Man schätzt, daß lediglich ein Drittel des über die Jahre angesammelten Humankapitals (HK) in den Produktionsverlauf und damit auf den Markt gelangt. Zwei Drittel des internen Wissens und Könnens, das sich bei den Mitarbeitern und Entscheidern angesammelt hat, bleiben demnach unausgeschöpft – ein schlafendes Kapital, das sich insbesondere bei älteren Arbeitnehmern und Managern angesammelt hat und das es zu wecken gilt. Doch die Bergung dieses riesigen Geistvermögens erweist sich als äußerst schwierig. Hat man es doch mit Menschen zu tun, die ihre Wissensschätze häufig nur taktisch preisgeben wollen oder gar nicht glauben können, was alles in ihnen steckt.

Um die Verpanzerungen zu knacken, verfallen Motivationsexperten auf die ausgefallensten Ideen. Mit Appellen und selbst mit gut dotierten BVW-Angeboten kommt man erfahrungsgemäß nicht weiter. Wieder einmal waren es die Amerikaner, die einen Schlüssel zum geheimen HK-Tresor fanden, mit dem sie seit den neunziger Jahren beste Erfolge erzielen. Es sollen Tierpsychologen gewesen sein, welche die frustrierten Unternehmensberater auf das konsequente und kreative Sozialverhalten von Affen hingewiesen haben. Die Art, wie z.B. eine Schimpansen-Gruppe ein Fehlverhalten (Stehlen von Bananen usw.) ahndet und wie sie mit emergenten Mustern auf neue Gefahrenlagen reagiert, hat die Beraterbranche begeistert. Unter ›Karriere und Management‹ im ›Handelsblatt‹ (HB) konnte man mehrere Berichte (zuletzt in Nr. 239 v. 9./10./11. Dezember 2005, S. 7) über den ertragreichen Transfer tierischen Gruppen- und Problemlösungsverhaltens lesen. Neben Primaten werden mittlerweile auch Delphine (wegen ihrer intelligenten Jagdstrategien) und sogar Hyänen (sie sind Meister der Resilienz) als Musterlieferanten in Motivationsseminaren herangezogen. Die Toro Campany, ein Rasenmäherproduzent aus Minnesota, meldete einen Transfergewinn von mehr als 75 Millionen Dollar. Nach Frank Siering »können Unternehmen... aus der wundersamen Welt der Tiere lernen« (HB, a.a.O.). 

Nachdem nun die Hochschulpolitiker die Universitäten in Wettbewerbsunternehmen umgewandelt haben, erscheint es angebracht, wenn nicht höchste Zeit, auch die Motivationspraxis der Privatwirtschaft auf ihre universitäre Tauglichkeit zu überprüfen. Dabei können die Hohen Schulen gegenüber den Erwerbsbetrieben einen beträchtlichen Vorteil verbuchen: Mit den hauseigenen Biologen und Psychologen verfügen sie über Verhaltensexperten mit Stallgeruch und Dunkelkammerkenntnissen. Warum diese Spezialisten zur motivationalen Hebung des schlafenden Wissenschaftskapitals bisher nicht zum Zuge gekommen sind, ist ein Rätsel und zugleich ein gigantisches Ressourcenversäumnis, zu dessen Erforschung man schleunigst einen DFG-Antrag stellen sollte. Denn nicht zwei Drittel des Wissens und Könnens wie im privaten Gewerbe, sondern vermutlich vier Fünftel des universitären Geistkapitals ruht verborgen und damit ungenutzt in Köpfen und Kopfappendizes (Rechnern). Würde man auch nur die Hälfte dieses stillen Human- und Appendixkapitals heben können, verfügten die Universitäten über die dreifache FuE-Potenz im Vergleich zum jetzigen Stand. 

Diese Erkenntnis müßte eigentlich zur schockartigen Selbstreferenz führen und den hauseigenen Motivationsspezialisten freie Bahn für rasche Beine machen, doch die Universitäten sind, wie angedeutet, sich selber das größte Rätsel. Sie gleichen gelegentlich dem Wunderland Laputa, dessen Merkwürdigkeiten Jonathan Swift im Jahre 1726 in ›Gulliver’s Travels‹ beschrieben hat. Die gelehrten, insbesondere mathematisch beschlagenen Laputaner erscheinen darin so sehr mit Scheinprojekten beschäftigt, daß sie ihre Liebe zu den Frauen nur in geometrischen Grundfiguren auszudrücken vermögen. Ich habe an anderer Stelle einige Rätselfäden aus dem Uni-Knäuel herauszuzupfen versucht (in: Die Universität als Lebensform und Reformopfer, Münchweiler 2002).

Die Universitäten hierzulande hätten in ihrer derzeitigen Verfassung nichts nötiger als einen Motivationsschub, um ihre versunkenen Wissenschaftsschätze ans Tageslicht befördern zu können. Nicht so sehr Geld und mehr Personal würden sie aus der Krise führen, sondern ein kräftigendes Entdeckungs- und Aufmunterungstraining. Denn das derzeitige universitäre Hauptleiden ist eine ausgewachsene Depression, in die sie eine verfehlte Hochschulpolitik gepreßt hat. Stärker noch als ihr materielles Leiden ist ein psychologisches. Dieses depressive Loch versperrt den Blick auf das hausintern versunkene Geistkapital und lähmt den Willen und die Kraft, den Schatz zu heben. Die Lage ist paradox: Während die Wirtschaft sich einem konjunkturellen Hoch nähert und die Beraterbranche boomt, hängen die Universitäten depressiv durch und versäumen einen wissenschaftlichen Aufschwung. Drei erprobte Vorschläge und ein halber (seine Halbheit wird später erklärt) könnten die Stimmungslage verbessern helfen und den schwierigen internen Schürfprozeß in Gang setzen.

Vorschlag 1: Methode Mittelstraß. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Mittelstraß, ein hochangesehener Philosoph an der Universität Konstanz, hatte vor mehr als zehn Jahren die Herausgeberschaft der vierbändigen ›Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie‹ übernommen, ein gewaltiges Vorhaben, das er zusammen mit mehreren dutzend Mitautoren bravourös bewältigte (vgl. meine Rezension vom 14. Mai 2004 in diesem WALTHARI-Portal). Wie hat es der Philosoph geschafft, die große und disziplinverschiedene Schar über Jahre so zu motivieren, daß rund 4.000 Sach- und Personenartikel termingerecht und sachtief zustande kamen? In der ›Enzyklopädie‹ ist eine Artikelspur angelegt, die intern für Heiterkeit gesorgt und die Mitautoren emergent beflügelt haben muß. Die Spur beginnt mit dem harmlosen Stichwort ›Mittelstreß‹ unter Verweis auf ›Kompressor‹ (Bd. 2, S. 904). Schlägt man unter ›Kompressor‹ nach, landet man bei einer fast ganzseitigen Lachnummer, die so raffiniert geschrieben ist, daß wohl die meisten Leser erst bei den Literaturangaben stutzig werden (›F. Kabel; Der Mittelstreß und seine Folgen. Unter besonderer Berücksichtigung des Buchwesens, I, o. O., Druckort Konstanz‹ u.a.m.) Erst dann kommen wohl die meisten Leser dahinter, daß der Scherzartikel (in einem philosophischen Lexikon!) voller Pseudo-, Blind- und Selbstverweise ist und sogar mit der fiktiven Biographie eines J. J. Feinhals aufwartet, der sich auf G.W. Leibniz beruft – eine kabarettistische Camouflage im stocktrockenen Artikelwald, worin man als Leser, sobald die Sache durchschaut ist, die Mittelstreßler schallend achen hört. Die Methode Mittelstraß ist auch im ›Neuen Pauly‹ anzutreffen: Unter »Apopudobalia‹ erfährt der Leser von angeblichen Fußballspielern in der Antike, wiederum geschickt verpackt. Solche Lockerungsübungen sind heutzutage selten – im Gegensatz zu den zahlreichen Selbstaufspießungen seit der Renaissance. Einem David Ruhnken (1723-1798), Professor für Geschichte in Leiden, würde man seinen ›doctor umbraticus‹ sehr übelnehmen (in: ›Oratio...‹, 1761), allerdings nicht an angelsächsischen Hochschulen, wo der Geist satirefröhlicher Gelassenheit weit häufiger anzutreffen ist als in Kontinentaleuropa. 

Vorschlag 2: Methode Jung- und Fremdholz.Ganz und gar nicht geistreich, aber dafür um so breitenwirksamer ist das motivationsstärkende Verfahren, akademische Frischlinge und hausfremde Feldautoritäten mit Aufgaben zu befrachten, die sie überfordern. Erstere betraut man z.B. mit der Leitung von Großinstituten, obschon dafür erfahrene Professoren zur Verfügung stehen. Oder man läßt sie im eigenen Namen Gutachten für laufende Berufungsverfahren erstellen. So einen akademischen ›Jungholzer‹ zappeln zu sehen kann ebenso erheiternd wirken wie Gefälligkeitsgutachten von anerkannten Feldautoritäten, die von insgeheim Eingeweihten mit gespielter Bewunderung in Listendebatten zitiert werden. Das verdeckte Hantieren mit ›Jung- und Fremdhölzern‹ sorgt für eine anhaltende heitere Grundstimmung im Hause – der ideale Boden für Tiefenbohrungen. In alten Universitäten waren solche zynischen Kapital-Entdeckungsvorspiele deshalb nicht vonnöten, weil mindestens drei von zehn Professoren kauzig genug waren, und zwar von Natur aus, um das tägliche Schmunzelquantum unfreiwillig abzuliefern. So weiß Johann Burckhardt Mencke in seinem Werk ›Charlatanerie oder Marktschreyerey‹ (1727) von lachsalvenprovozierenden Fällen der pathologischen Bibliomania zu berichten. Seit ihrer Gründung Mitte des 14.Jh. herrschte in deutschen Universitäten immer auch ein Schelmenbetrieb, wofür es gewichtige Gründe gab, wie neuere Lern-, Motivations- und Schürfpsychologen nachträglich zu bestätigen wissen. Man lese dazu das Eingangskapitel (›Büchernarr‹) in Sebastian Brants ›Das Narrenschiff‹ von 1494. In neueren Universitäten sind Gelehrtenkäuze längst durch ›Jung- und Fremdhölzer‹ ersetzt worden. Diese nicht unbedenkliche Substitution widerspricht, wie leicht einzusehen, in gewisser Weise dem Senioritäts- und Seriositätsprinzip, ist aber sehr erfolgreich.

Vorschlag 3: Metakritische Interdisziplinarität. Bei diesem Verfahren kommt endlich der eingangs geschilderte Tier-Mensch-Verhaltenstransfer zum Zuge. Die Sache verhält sich so: Drittmittel sind zum wichtigen Evaluationskriterium geworden. Worauf es dabei vorzugsweise ankommt, ist die Kunst des richtigen Beantragens, nicht die Kunst, bewiesene Wissenschaftsqualitäten vorzustellen. Außenstehende wollen partout nicht begreifen, daß selbst hausintern Forschungsergebnisse für den Evaluationserfolg weniger zählen als die angeworbenen Summen, die für eine mögliche, aber nicht gesicherte Forschungsqualität bereitgestellt werden. Der Einwerbeerfolg hängt also einzig von der formalen Antragsqualität ab, weitgehend abgekoppelt von früheren Arbeitsergebnissen. So wurde auch bei den jüngsten Exzellenz-Entscheidungen verfahren, bei denen allein Zukunftsprojekte prämiert wurden, d.h. lauter geschickt formulierte Pläne. Mag auch der Philosoph Martin Scheel noch so eloquent für die geisteswissenschaftliche Einzelforschung plädieren, Projekte ohne interdisziplinäre Tief- und Weitverwurzelungen haben keinerlei Bewilligungschance. Prämiert wurden denn auch bei dem Exzellenzwettbewerb 2006 zwei Technische Universitäten (unter den drei Siegern). Um nicht für alle Zeiten unter den Verlierern zu bleiben, bietet sich insbesondere für mittlere und kleinere Hochschulen die Methode der metakritschen Interdisziplinarität an. Mithilfe diese Verfahrens wird ein dreistufiger Prozeß in Gang gesetzt. Zuerst muß, natürlich interdisziplinär, ein Bewußtsein für das hausintern versunkene Geistkapital hergestellt werden. Dazu sind sämtliche ruhestandsnahen Professoren in ein Konklave zu locken, um sie geistkapitalistisch ›abzumelken‹ - ein gewiß harziges Unterfangen, aber...
© WALTHARI®. Aus: www.walthari.com


20. August  2006

Versagen der Professorenschaft
– Warum befreien sich die Treuhänder der grundgesetzlich gewährten Forschungs- und 
Lehrfreiheit nicht aus der Knechtschaft der bürokratischen Hochschulpolitik? –

In den Jahren zwischen 1900 und 1903 brachte Gustav Klimt im Neubau der Universität Wien (an der Ringstraße) drei Deckengemälde an, die den ehrwürdigen Disziplinen Philosophie, Medizin und Jurisprudenz gewidmet waren. Eine Findungskommission hatte sich Jahre zuvor programmatisch für »nicht realistische, sondern ideale Compositionen« entschieden, ehe der offizielle Auftrag erging. Klimt hielt sich nur an den ersten Teil der Vorgabe (»nicht realistisch«). In künstlerischer Freiheit deutete er »ideale Compositionen« impressionistisch so um, als sei in den drei Traditionsdisziplinen alles fluid geworden. Auf dem Fakultätsbild der Medizin z.B. scheint ein Menschenstrom durch Raum und Zeit zu fließen, vorbei an einer nackten Priesterin (Hygieia), die das Leben und den Tod repräsentiert. Den Universitätsjuristen präsentierte Klimt gar eine kopfgebeugte und gefesselte Opfergestalt, umrankt von einem gewaltigen Polypen und bewacht von drei »Quälweibern« (L. Hevesi). Die provokative Deutungsfülle der klimtschen Wissenschaftsschau war so gewaltig, daß der daraus entstandene sog. Wiener Bilderstreit vierzehn Jahre anhielt. Eingemischt hatten sich auch, sofort nach der Bilderfreigabe, 87 Professoren, die sich in einer Petition an das ›Ministerium für Cultus und Unterricht‹ wandten, unterstützt vom Universitätsrektor, der die geheiligte Philosophie »als nebelhaftes Gebilde dargestellt« sah. Die Wiener Obrigkeit verhielt sich, wie es seit je den Gepflogenheiten von Wissenschaftsverwaltung und -politik entspricht: Sie ließ den aufgebrachten Universitätslehrern nicht einmal eine Eingangsbestätigung zukommen, wohl wissend, daß man diese Herrschaften folgenlos übergehen kann, solange eine Professorenhand über mehr als drei Bücher verfügt. Professorale Berufszufriedenheit war im Machtkalkül der Politiker und Verwalter immer schon ein Posten mit minimaler Störwahrscheinlichkeit. 

Sieht man davon ab, daß die Wiener Gelehrtenschar sich epochenspezifisch ins kunsthistorische Abseits manövriert hat (Hybridisierung wurde zu Signatur der Avantgarde, die epigonal noch anhält); mit ihrem Protest gegen den ›Heraklitismus‹ stemmte sie sich gegen einen heraufziehenden Trend weit über die Kunst und Wissenschaft hinaus und mit ihrem Widerstandsmut stellte sie sich in die Tradition des ›profiteor‹ (ich sage frei heraus), der öffentlichen Bekenner. Immerhin zeigte sie dem allmächtigen Ministerium die Stirn. Diesen Schritt wagen heutzutage nur noch wenige, obschon nicht allein Fakultätsbilder symbolisch zur Debatte stehen, sondern das Profil der Universität und die Substanz der Freiheit von Forschung und Lehre. Infrage steht nicht mehr, ob Professoren angesichts der fortschreitenden Entbeinungen der Wissenschaft versagen, sondern warum. Und weiterhin: Wann wird der Zeitpunkt erreicht sein, da der Niedergang der Universitäten sich konkursnah so zugespitzt hat, daß Hochschullehrer nicht anders mehr können als die ebenfalls zögernde Ärzteschaft unserer Tage. 

Wer hätte vor noch zwei Jahren auch nur zu denken gewagt, daß Mediziner in Tausendschaften auf die Straße gehen, um sich der gesundheitspolitischen Einschnürungen ihrer Berufsfreiheit zu erwehren und ihre Honorierung einer öffentlichen Debatte auszusetzen? Daß es zwangsläufig zu Professorenprotesten kommen wird, ergibt sich aus dem Trend der zunehmenden Entprofessoralisierung, die geradewegs auf einen oberstudienrätlichen Status zuläuft: Der Vollzug von Lehrplänen steht vor der Forschung im Freiheitsgrad des Grundgesetzes. Selbst die ängstlichsten unter den Medizinern, die Anästhesisten, sahen sich zum Mitprotestieren gezwungen, in weißen Kitteln und mit selbstbeschrifteten Plakaten. ›Mediziner proletarisieren sich nicht‹, dieses Motto hielt die Angehörigen des wohl ältesten Spezialberufes der Menschheit im gesellschaftlichen Ruheraum, den der Parteienstaat gesetzgeberisch und bürokratisch eingezäunt hat. Die von ihrem Berufsethos geprägten Mediziner wollten lange nicht begreifen, daß in einem medien- und parteiengesteuerten System der sog. Handlungsbedarf nicht aufgrund von Einsicht entsteht, sondern einzig auf Druck. Damit waren sie, wenn auch spät, erfolgreich. 

Diese Erkenntnis steht der Professorenschaft, die doch aufs Denken spezialisiert ist, erst noch bevor. Auch Hochschullehrer werden begreifen müssen, daß der Niedergang der Universität und ihres Berufsstandes nicht durch Einsicht der politischen Klasse abgewendet werden kann. Wie die Mediziner werden auch sie aus dem Gehäuse vornehmer Zurückhaltung irgendwann heraustreten müssen, um profanen politischen Druck zu erzeugen, ohne den nun mal in einem Parteienstaat kein Handlungsbedarf zustande kommt. Doch dieser Protestmut wächst in der Professorenschaft weit langsamer als bei den Medizinern. Denn fakultätsbreite Universitäten sind als Forschungs- und Lehranstalten komplexer angelegt als Kliniken, auch komplexer als Universitätskliniken, die bekanntlich teilweise geschlossen streiken konnten, dank eines überschaubaren Berufsfeldes. Universitätsbreit ist diese Voraussetzung nicht gegeben, zu verschieden sind die Arbeitsfelder und das Selbstverständnis unter  Natur- und Geisteswissenschaftlern – eine exzellente Ruhegarantie. Während ganze Universitätskliniken in den Ausstand traten, ist es kaum vorstellbar, daß die gesamte Professorenschaft einer Universität geschlossen Widerstand leistet. Das liegt ebensosehr am extrem komplexen Organisationsnetz als am eingefahrenen Berufsverständnis und an der Neigung, sich nicht querzustellen, um Sanktionen zu vermeiden. 

Ehe darauf kurz eingegangen wird, soll an den gegenwärtigen Zustand der Hohen Schulen erinnert werden. Ist deren Lage wirklich so schlimm, daß über Druckszenarien nachgedacht werden muß? Unter den zahlreichen Lageberichten (darunter auch meine Abhandlung ›Die Universität als Lebensform und Reformopfer‹, 2002) wähle ich einen aktuellen Zustandsbericht. Die Literaturwissenschaftlerin Ursula Link-Heer fragte am 7. August 2006 in der FAZ (S. 36): ›Warum machen alle mit?‹ Der Untertitel lautete: ›Nach Diktat reformiert: Wir Bertelsmann-Professoren‹. Anklagend schon die Einleitung: »Wie kommt es, daß die Degradierung der Fachvertreter so weit voranschreiten konnte, daß von dieser Selbständigkeit und Verantwortung für ein Fach, eine Disziplin nichts mehr übriggeblieben ist? Daß diese selbständigen Fachverantwortlichen sich unaufhörlichen Bewerbungen, Evaluierungen und Akkreditierungen unterwerfen, die im übrigen nicht von jenen fachfremden Agenturen der als Qualitätsmanagement auftretenden Kontrolleure unabhängig von ›uns‹ durchgeführt werden, sondern uns vielmehr kontinuierliche und immens voluminöse Selbstberichte abverlangen? Wie kommt es also, daß zwar alle Professoren stöhnen, doch zugleich alle mitmachen?« (Hervorhebung: E.D.) Die Professoren, so Rink-Heer weiter, haben versagt, und zwar »aus begreiflicher (?) Scheu«. Seit zehn Jahren finde eine »schleichende Universitätsreform« statt, die auf eine »Dualisierung von Forschung und Lehre« ziele. »Also auf  das genaue Gegenteil der überaus erfolgreichen Idee der Universität als eines Orts der Einheit von Forschung und Lehre im Dialog der Generationen, völlig unabhängig davon, welchen Beruf die Absolventen je ergreifen würden. Diese Implementierung einer radikal neuen universitären Normalität kann nicht ohne Gewalt vonstatten gehen. Doch erscheint es dem einzelnen Professor völlig inopportun, sich die Blöße zu geben, daß man bei diesem Prozeß nicht auf die Höhe des CHE sein könnte, des ›Centrums für Hochschulentwicklung, Gütersloh‹, ins Leben gerufen vom global operierenden Bertelsmann-Konzern. Hier wirken die Vordenker all dessen, was nun auch die deutsche Universität in Trümmer legt. Unmöglich, am CHE vorbeizudenken.« (Hervorhebungen: E.D.) Beklagt wird die Spaltung in Exzellenz- und Normaluniversitäten. Damit sind zunächst zwei Verursacher des Trümmerfeldes ausgemacht: der Gesetzgeber und das CHE. Doch dann nennt die Autorin eine »dritte... Kategorie«, die ans Eingemachte des Berufsstandes geht: »die professoralen Bürokraten. Und deren Avantgarde ist bereits jetzt fleißig dabei, ihre Kollegen nach Töpfchen und Kröpfchen aufzuteilen und der zweiten Kategorie durch bürokratisches Überrollen ein De-facto-Forschungsverbot aufzuerlegen.« 

Wer kennt es aus langer Universitätserfahrung nicht, das Phänomen, daß ehemals nette, aber amtsehrgeizige Kollegen sich flugs in bürokratische Vollstrecker ministerieller Vorgaben verwandeln und sich dem Druck von oben widerstandslos beugen? Kollegin Link-Heer berichtet anschaulich vom Unsinn, der in Modulhandbüchern steht, die siebenhundert Seiten umfassen können und anhand deren Lehre, Studium und Prüfungen effizient durchgepeitscht werden. Und dazu die Unsäglichkeiten der Akkreditierungen und Modulisierungen: mit Leistungspunkten und -scheinen, mit Modulbögen und Gegenzeichnung von Modulbeauftragten, mit Mentoring-Zertifikaten usw. Die »Pastiche-Kultur... mit Nähe zur Parodie« ist offenbar so recht nach dem Geschmack der Hochschulgewaltigen drinnen und draußen. 

In der Tat: Warum wehren sich die Professoren nicht gegen bürokratische Unsinnigkeiten, die ihre Freiheit von Forschung und Lehre aushöhlen und den altehrwürdigen Beruf des Universitätslehrers zum Schrumpfmodul eines vielhundertjährigen Standes werden lassen? Ist es zu gewagt zu vermuten, daß fehlender Widerstandswille zum wissenschaftsverliebten Selbstbild allzu vieler Professoren rechnet? Deutlicher und provokanter gefragt: Neigen Hochschullehrer berufsbedingt zum Erdulden und Wegsehen bis zur Selbstpreisgabe? Stiftet sie ihr Beruf, der auf interne Schlüsselqualifikationen ausgelegt ist, dazu an, nach außen sich zu drücken, solange drei Bücher und ein Rechner vorhanden sind?

Bereits Sallust hatte das Obviam ire (widerstandsmutig sein) zur steten Tugend jeglicher Freiheitswahrung erklärt. Die so fein sich zurückhaltende Professorenschaft wird bald erkennen, daß auf politische Einsicht kein sicheres Wissenschaftsfundament zu bauen ist. Wenn die Universität nicht ganz ›vor die Hunde gehen‹ soll, was sonst als Proteste ihrer berufenen Hauptträger könnte sie retten? Proteste, welche die erwähnten obrigkeitlichen Gepflogenheiten wirksam verunsichern. Mittel und Wege jenseits des Streiks gibt es zuhauf.
©Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, ausgenommen die Originalzitate. Aus: www.walthari.com
 


25. Juni 2005

Wissenschaftstechnische Erbsenzählerei.Eine deutsche Wirtschaftszeitung hat jüngst zusammen mit einer Wissenschaftsdatenbank die angeblich weltbesten Professoren der VWL ermittelt. Ergebnis: kein deutscher Hochschullehrer ist unter den ersten hundert Plätzen zu finden. Süffisant: Auf der hundertplätzigen Rangliste für Deutschland findet sich kein Mitglied des Sachverständigenrats. An der Spitze der Rankings der 51 deutschen VWL-Fakultäten rangieren München (LMU), Berlin (HU), Mannheim und Bonn: die Uni Mainz befindet sich nicht unter den ersten fünfundzwanzig. Die Güte dieser Sortiererei kann man nur richtig beurteilen, wenn man auf die Methode und die Maßstäbe der Bewertung schaut. Und da stößt man auf eine Erbsenzählerei, die alle Rankings so fragwürdig machen. Hauptkriterium ist die Zitatenhäufigkeit in 176 ökonomischen Zeitschriften. Da die Spieltheorie derzeit die modische Spezialdisziplin der meisten Ökonomen ist, werden Spieltheoretiker naturgemäß am meisten zitiert, auch dann, wenn auf diese Mode von Kollegen kritisch Bezug genommen wird, ein Erkenntnisgewinn (das Gütemaß hinter den Zitaten) also fragwürdig ist. Ob ein Forschungsansatz real wirkungsmächtig wird, erweist erst die Zukunft, nicht der Zitatenspiegel. Ökonomische Erfolge sind in der Realität und nicht in Büchern und papierenen Ranglisten nachzuweisen. Wie leicht die Objektivität von Zitationshäufigkeiten zu unterlaufen ist, zeigt die Praxis von Beziehungskartellen (zitierst du mich, zitiere ich dich). 
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer. Aus: www.walthari.com

Studiengebühren 1. Was vor Jahren in ›Die Universität als Lebensform und Reformopfer‹ (2002, vgl. die Buchanzeige unter dem Fenster Sachbücher in diesem WALTHARI-Portal) vorausgesagt wurde, tritt nach und nach ein: Die Einführung von Studiengebühren in Deutschland ist unaufhaltsam, weil aus systematischen und finanzpolitischen Gründen zwingend. Wider alle Vernunft verbietet das neue Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz Studiengebühren, wobei die ›Marktpartei‹ FDP in der Mainzer Regierungskoalition das Konzept mitträgt und die FDP gleichzeitig anderswo (NRW) die gegenteilige Position vertritt. Es liegen bisher zwei Studienfinanzierungsmodelle vor. Von der KfW: bis zu zehn Semestern maximal 650,- Euro monatlich, rückzahlbar im Zeitraum bis zu 25 Jahren. Zinssatz: 5,0 bis 5,5 %. Von der Deutschen Bank: bis zu 800,- Euro monatlich über fünf Studienjahre, rückzahlbar im Zeitraum bis zu zwölf Jahren. Zinssatz: zwischen 5,9 und 9,9 %
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer. Aus: www.walthari.com

Studiengebühren 2. »Angesichts der Erfahrungen im Ausland ist die seit Jahrzehnten anhaltende Diskussion um die (Wieder-)Einführung von Studiengebühren eine politische Farce. Sagen wir es rundheraus: Den Verweigerern geht es nicht um angebliche soziale Zugangserschwernisse, sie denken zuvörderst an Wählerstimmen und an die Beibehaltung der Massenuniversität. Würden Studiengebühren eingeführt, hätte dies eine reinigende Wirkung an den Universitäten, wie sie von keinem anderen Reforminstrument zu bewerkstelligen wäre. Eines der wertvollsten Güter der ansonsten ressourcenarmen deutschen Volkswirtschaft hätte endlich einen Preis und damit einen Wertschätzungsindikator, der zum effizienten Umgang zwänge. Dieses Gut hat einen Namen: wissenschaftliches Humankapital. Solange dieses Gut nahezu kostenlos angeboten werden, sind auf der Angebots- wie auf der Nachfrageseite der Verschwendung und Qualitätsminderung Tür und Tor geöffnet. Mit der Einführung von Preisen ändert sich bekanntlich die Mentalität von Marktteilnehmern schlagartig: Man lernt die Wertschöpfung schätzen und geht sorgfältiger mit ihr um. Alle Versuche, diesen strengen und kostengünstigen Austauschprozeß durch Scheinlösungen (Punktkonten u.ä.) zu umgehen, heilen nicht die ›volkshochschulischen‹ Verhältnisse an den Universitäten. Es ist schlicht unaufrichtig zu behaupten, Studiengebühren seien sozial nicht zu verantworten, weil sie angeblich die Ausschöpfung von stillen Humankapitalreserven einkommensschwacher Bevölkerungsschichten verhinderten. Es gibt intelligente Abfederungsinstrumente, die allein deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil sie ein Heer von Regulatoren und ›Reformern‹ arbeitslos machten. Lösungsvorschläge in Fülle liegen einsatzbereit vor – und müssen hier nicht referiert werden (vgl. z.B. den Zwischentext 8: Radikalkur. Schafft die staatlichen Universitäten ab). Wer zahlen muß, studiert aus Eigeninteresse kürzer, sucht sich die besten Hochschulen und Professoren aus, erzeugt also automatisch Wettbewerb unter den Anbietern, die ihrerseits endlich freie Hand hätten, sich ›ihre‹ Studenten selber auszuwählen. Sowohl die Angebots- als  auch die Nachfragequalität würde durch Studiengebühren erhöht. Unter den zahlreichen anderen Wirkungen sei nur noch diese, beileibe nicht unwichtigste genannt: Der Subventionsmentalität, die man seit Jahrzehnten auch bei ganzen Studentengenerationen gezüchtet hat und fraglos eine Hauptursache für die allseits beklagte Wertedesorientierung ist, wäre der Boden entzogen.«
Aus: ›Die Universität als Lebensform und Reformopfer. Eine Bilanz nach zweiunddreißig Lehrstuhljahren‹, Münchweiler 2002, S. 131 f.)

Fragwürdige Bachelor-Master-Zwangseinführung.Nach einer kritischen Sichtung des sog. Bologna-Prozesses, der den Hochschulen obrigkeitlich aufgezwungen wird, kommt Felix Grigat, verantwortlicher Redakteur des Hochschullehrerorgans ›Forschung & Lehre‹, zu folgenden Schlußbemerkungen (in Heft 6/2005, S. 293): »Was bedeutet es, wenn das größte hochschulpolitische Reformwerk der letzten Jahrzehnte den selbst gesetzten Zielen nicht gerecht wird? Was bedeutet es, wenn seitens der Protagonisten der Reform dennoch immer wieder deren ›Unumkehrbarkeit‹ behauptet wird? Wie kann man in einem Atemzug von der Wissensgesellschaft sprechen und die Qualität der Ausbildung senken, ›Profilschärfung‹, ja sogar Eliteuniversitäten propagieren und das Profil von Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten nivellieren? Was bedeutet der Widerspruch von ausgefeilten Modellen für Kreditpunkte bei gleichzeitig fehlender Logik des gesamten Systems? Wer trägt die Verantwortung für die Folgen der Reform? Fragen, auf die man gerne Antworten hätte.«

Angriff auf die Fundamente der Universität. »Dieses Verfahren – Vorlauf der Forschung vor der administrativen Planung und Steuerung – gilt der Universität der Zukunft, wie sie sich abzeichnet, als gänzlich veraltet, ineffizient und nicht mehr konkurrenzfähig auf dem globalen Wissenschaftsmarkt. Gesamtplanung und Detailsteuerung sind die neuen Richtwerte, auf die hin die Universität derzeit umgebaut wird. Es ist ein Angriff auf ihre Fundamente. Denn die Universität der Zukunft wird als Stätte der Forschung und der Ausbildung anhand von Maßstäben gemessen, bewertet und finanziert, die nicht mehr vorrangig von den Forschern bestimmt werden. Politische Institutionen bestimmen in viel höherem Maß als bisher bei Entscheidungen darüber mit, welche Forschungsbereiche ausgebaut werden sollen und welche nicht sowie nach welchen Kriterien die Forschungs- und Lehrleistungen bewertet werden« 
(Univ.-Prof. Dr. D. Langewiesche, Tübingen, in: FAZ Nr. 143/05, S. 7). 
 


16. Juli  2005 

Verschwendung, Korruption, Betrug 
– Deutschland im moralischen Abwärtstrend -

Von Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer. 

Nein, schlechtreden muß man es nicht erst, dieses ehemals korruptionsimmune Land, als Steuer-, Versicherungs- und Sozialbetrug noch keine Kavaliersdelikte waren und öffentliche Verschwendung von Steuergeldern noch keine Hundertschaften von Rechnungshof-Prüfern in Atem hielten. Der moralische Gesellschaftszustand und die politische Sauberkeit sind nämlich schlechter, als man öffentlich zuzugeben bereit ist. Dafür gibt es objektive Belege zuhauf. Auf dem Korruptionsindex der Transparency International z.B. nahm Deutschland im Jahre 2002 nur den 18. Rang ein, weit hinter Finnland, Schweden, Kanada u.a.  Nicht allein Unternehmen und Haushalte, auch und gerade öffentliche Bürokratien sehen sich zunehmend dem Korruptionsvirus ausgesetzt. Wie sehr trübe Gesinnungen alle Schichten der Gesellschaft erfaßt haben, belegt der Spannbogen vom Wohngeldbetrug bis ›hinauf‹ zur Politiker-Korruption (mittels Nebeneinkommen aus Unternehmenskassen ohne Arbeitseinsatz) und bis zur Veruntreuungen durch Manager. Die Aufdeckungsberichte der Medien und Rechnungshöfe sind Legion. Man kann es aber auch an den wachsenden Spezialabteilungen in der Justiz und Verwaltung zur Bekämpfung der ›moraldefekten Epidemie‹ ablesen. 

Wie konnte es dazu kommen? Wichtiger noch die Frage: Gibt es Abhilfe? Doch ehe auf beide Fragen zu antworten versucht wird, muß auf den materiellen Schaden hingewiesen werden. In den Fällen von öffentlicher Verschwendung beziffern die Rechnungshöfe den Schaden auf dreißig Milliarden Euro jährlich. Dabei decken die Prüfer nur einen Bruchteil der Verschwendungsfälle auf. Im privatwirtschaftlichen Bereich sind die Summen nicht abschätzbar, weil nicht einmal alle aufgedeckten Fälle bekannt werden (aus Angst vor Rufschäden). Nach Schätzungen der Weltbank werden weltweit pro Jahr rund tausend Milliarden Dollar an Bestechungsgeldern abgezweigt (HB Nr. 6/05, S. 2). Viel zu wenig bekannt sind die sog. Opportunitätsschäden. Damit bezeichnet man Verluste, die durch Kosten- und Preisverfälschungen sowie Transaktionsbehinderungen entstehen. Ein Bauunternehmer z.B., der den zuständigen Stadtdezernenten besticht (etwa mit Einzahlungen auf ein Konto in der Schweiz), um einen Auftrag zu ergattern, verfälscht den Baupreis (er ist zu hoch), behindert aber gleichzeitig den Wettbewerb und damit mögliche Rationalisierungsgewinne durch technischen Fortschritt. Der zuletzt genannte, entgangene ›Gewinn‹ ist zwar schwer zu beziffern, er schadet aber der Allgemeinheit beträchtlich, denn technischer Fortschritt durch Wettbewerb hätte sich auch auf andere Fälle positiv ausgewirkt. Gänzlich unbezifferbar ist der immaterielle Schaden,  der als ethischer Defekt aller Korruption und Verschwendung sowie allem Betrug innewohnt und sich krakenhaft fortpflanzt. 

Gibt es Abhilfe? Der ersten, weil schwersten Frage weichen wir vorläufig noch aus. Als gängige Bekämpfungsmittel werden empfohlen: Kontrolle im Verein mit strafrechtlichen Bestimmungen; Selbstverpflichtungen der Wirtschaft; Image- und Auftragsindexierung korrupter Firmen; Personalrotation (in Bauämtern u.a.); positive Sanktionierung (›moralische‹ Gütesiegel). Diese Mittel haben Bestechung und Betrug sicherlich weniger steil anwachsen lassen, aber deren Anwachsen keineswegs verhindern können. Wie auch, wenn selbst justiziable Schadensnachweise durch Rechnungshöfe für die Verschwendungsverantwortlichen ohne Folgen bleiben! Welcher Verteidigungsminister ist zurückgetreten oder gar haftbar gemacht worden, nachdem seinem Ressort schwere Schäden nachgewiesen worden sind?

Aber auch bei strafbewehrten Fällen konnten keine nachhaltigen wirkungsbreiten Erfolge erzielt werden. Das belegen eindrucksvoll die ›nachwachsenden‹ Straftatbestände sowohl in allen Wirtschaftsbereichen wie auch in der öffentlichen Verwaltung und selbst in der Legislative (Stimmenkauf u.a.). Über das Krebsgeschwür der Schutzgelderpressung im Bereich Gaststätten, Diskotheken usw. geben Branchenberichte (z.B. in AHGZ Nr. 25/2000, S. 3) niederschmetternde Auskünfte. Wie weit sich die organisierte Kriminalität (bei Drogen, Geldwäsche, Sex, Diamanten u.a.) vorgewagt hat, kann man aus den Medien und Kriminalitätsstatistiken erfahren (z.B. in der NZZ Nr. 60/02, S. 29). Obschon Schmiergelder im Auslandsgeschäft steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können, laufen diese ›Geschäfte‹ dennoch auf Hochtouren (HB Nr. 135/01, S. 12 u.a.). Kaum ein Monat vergeht, ohne größeren Aufdeckungsfall bei Kredit- und Börsengeschäften. Die Verschwendung bei der beliebten Mischfinanzierung schätzt der Bund der Steuerzahler auf dreißig Milliarden Euro jährlich (FAZ Nr. 227/04, S. 14). Offizielle Arbeitslosenzahlen können ebenso gefälscht sein (vgl. den ›Nürnberger Skandal‹) wie Auflagenstatistiken der IVW und ausländische Familiendokumente zur Erschleichung von Unterhaltszahlungen (HB Nr. 54/05, S. 6 u.v.a.). Selbst Kunst- und Literaturpreise sind bisweilen nicht mehr ohne betrügerische Manipulationen zu haben (so beim ›Premio Planeta‹ 1997), von den anhaltenden Skandalen im Sport gar nicht zu reden. Nüchterne Beobachter stellen daher fest: 1. Kein gesellschaftlicher und staatlicher Bereich (mit Ausnahme der Justiz) ist mehr korruptionsfrei. 2. Gegen den betrügerischen Fraß scheint kein Kraut gewachsen.

Wie nur konnte es auch in Deutschland soweit kommen? Man kann sich die Antwort mit folgenden Erklärungen einfach machen:
Erklärung 1: Korruption ist ein weltweites Phänomen, dem sich Deutschland (als weltmeisterliche Reise- und Exportnation) nicht entziehen könne. Warum aber haben sich andere Länder (Schweden u.a.) weit weniger infizieren lassen?
Erklärung 2: Die wohlstands- und sozialstaatlich verwöhnten Deutschen sind moralunempfindlicher geworden, seit es ihnen schlechter geht. Und weil von der öffentlichen Moral (in Politik, Medien und Spitzenwirtschaft) kaum noch Vorbildfunktionen ausgehen. Warum jedoch sind die Verhältnisse in anderen Wohlfahrtsstaaten (Schweiz u.a.) weniger schlimm eingerissen? 
Erklärung 3: Deutschland ist nach Jahrzehnten schuldneurotischen Identitätsverlustes orientierungsloser und anfälliger geworden für ›bananenrepublikanische‹ Praktiken. Dagegen spricht die hohe öffentliche Resonanz, die von  Wächtermedien ausgeht, auch wenn in Rechnung zu stellen ist, daß Skandalaufdeckungen ein journalistisches Geschäft sind.

In allen drei Erklärungsversuchen steckt ein Stück Wahrheit, sie reichen aber nicht bis in den Kernbereich des moralischen Verfalls in Gesellschaft und Staat. Sowenig bürokratische und juristische Bekämpfungsmechanismen dem weltweiten Übel beizukommen vermögen, so gewiß ist, daß mit unerbittlicher Transparenz die besten Anfangserfolge zu erzielen sind. Korruption und Betrug scheuen nämlich das Licht der Öffentlichkeit mehr als härteste Bestrafungen. Anstatt nur begangene Straftaten aufzuspüren, sollten daher die Arbeitsgruppen der OECD, Weltbank, EU, UNO usw. stärker auf vorbeugende Transparenzgebote setzen. Nicht die Schweiz, nein, London ist der beliebteste Platz für Geldwäscher, weil eine dortige Aufsichtsbehörde zur Überprüfung und Offenlegung von Praktiken dubioser Mantelgesellschaften fehlt. Die deutschen Parteispendenaffären und Frankreichs Elf-Skandal wären bei geltenden Offenlegungspflichten nicht möglich gewesen. Ähnliches gilt für die Provisionsskandale in der Ärzteschaft, im Kreditwesen und beim Programm ›Öl gegen Lebensmittel‹ der UN.

Ebenfalls (nur) hilfreich ist die Ausdünnung von Gesetzen und Bürokratien. Der Umsatzsteuerbetrug durch illegale Karussellgeschäfte osteuropäischer Banden kostete den deutschen Fiskus 17,6 Mrd. Euro allein im Jahre 2003. Das liegt am bürokratischen Gestrüpp der EU. 
Neben Transparenz und Entflechtung zählt die weitgehende Abschaffung von Fördertöpfen zu den wirksamsten Bekämpfungsmaßnahmen: Aus tausendfacher Erfahrung wissen die Fahnder: Korruption und Betrug sind unabwendbare Schatten von Transfergeldern. Ob im Entwicklungs- oder Sozialbereich, ob auf EU- oder UN-Ebene: wo sog. Ausgleichs- und Hilfsgelder in Massen fließen, wird zweckfremd abgezweigt. Die Erfahrungswerte liegen bei zehn Prozent aufwärts. Es ist zynisch zu behaupten, die sog. Korruptionsquote sei der Preis für menschliche Solidarität. Es bleibt nämlich in aller Regel nicht bei dem negativen Effekt der Zweckentfremdung; die Zielverfehlungen erstrecken sich nach und nach auch auf den gesamten Übertragungsprozeß. Wer daran zweifelt, sollte sich die Mittelvergeudung in Sozialstaaten oder die Ergebnisse jahrzehntelanger Hilfsprogramme in Afrika anschauen. 

Wenn trotz der genannten Bekämpfungsmaßnahmen wenig Aussicht besteht, Korruption, Betrug und Verschwendung auf finnländisches Niveau zurückzudrängen (Finnland nimmt den besten Platz auf dem Korruptionsindex ein), so liegt das an dem tiefgreifenden Gesinnungs- und Wertewandel. Moralische Defizite in Gesellschaft und Staat sind die eigentlichen Ursachen. Bekanntlich ist auf dieser Ebene mit mechanischen Programmen und bloßen Appellen wenig auszurichten. Auch auf dem Felde der Erziehung wird man keinen Erfolg haben, solange das gesellschaftliche und politische Umfeld alle pädagogischen Bemühungen konterkariert. So beißt sich die Katze in den Schwanz. Es ist daher nüchterner Realismus, kein Pessimismus, wenn man unterstellt, daß Besserungen kaum zu erwarten sind. Die Fakten sprechen für das Gegenteil.
© WALTHARI® – Aus: www.walthari.com


22. Februar 2005

Die Universität als Lebensform und Reformopfer
Fortsetzung der Textauszüge aus der gleichnamigen Veröffentlichung 
(Münchweiler 2002; Näheres dazu: vgl. www.walthari.com, Fenster Sachbücher/ SB1)

Akademischer Klein-Bürger. Niemand in Wirtschaft und Politik, in Verbänden und Verwaltungen, der herausragende Spezialqualifikationen vorweisen kann, würde sich das bieten lassen: als C3-Professor gerade mal so viel zu verdienen wie ein Studiendirektor an Schulen oder ein Stabsassistent auf der dritten Managementebene. Promovierte Universitätsangehörige geben sich klaglos mit Studienratsgehältern zufrieden, auch wenn sie beachtliche Forschungsleistungen vorweisen können. Im Vergleich zu freiwirtschaftlichen Honorierungen nehmen sich diese akademischen Existenzen wie zaghafte Klein-Bürger aus: gleiches Alter und sogar bessere Ausbildung, doch welche Unterschiede im Selbst- und Fremdanspruch!

Nachtrag (Februar 2005): Ein bayerischer Minister hat dieser Tage die Problemlage erkannt, als er feststellte, daß die Gehaltseingangsstufe eines W2-Professors mittlerweile niedriger sei als das Einkommen eines Grundschullehrers.

Wehmütige Erinnerung. Eine unheilige Allianz aus Bürokraten, Projektemachern und »organisierten Didaktikern« habe ein marodes Bildungswesen hervorgebracht. »Die Tradition der abendländischen Bildung ist ihnen höchst verdächtig«, führt Wolfgang Sofsky in der NZZ (Nr. 46/2002, S. 21) in einem Beitrag aus, der überschrieben ist: Abfahrt in die Umnachtung. Eine Polemik. Was älter sei als die eigene Lebenszeit, zähle als nutzloses Gepäck. Favorisiert werde der professorale Fachidiot, dessen neue Lehrlast keine Zeit lasse, »die Souveränität des gebildeten Gelehrten zu erlangen«. Was man neue Selbständigkeiten nenne, seien häufig »Hausberufungen durch wohlwollende lokale Senioren«. Nicht ohne Wehmut erinnere man sich »an jene mittlerweile fast ausgestorbene Spezies des akademischen Lehrers, der nicht nur sein Fach beherrschte, sondern auch über genügend Lebenserfahrung jenseits der Bildungseinrichtungen verfügte, um etwas zu sagen zu haben. Da er sich durch die Grenzen der Einzeldisziplin nicht einengen ließ, öffnete er seinen Schülern die Augen und war doch hoch erfreut, wenn sie ihren eigenen Verstand nutzten und ihm widersprachen. – Von dem alten Ideal eines Bildungsprozesses hat sich die Universitätslehre bereits weit entfernt. Dieser Trend wird durch die jüngsten Maßnahmen weiter beschleunigt. Interpretationskunst wird durch Didaktik, die Anstrengung des Begreifens durch Schnellrezepte ersetzt. Nicht selten unterschreiten Seminare an der Hochschule das Niveau von Volkshochschulkursen... Und die Dozierenden passen sich dieser Gewohnheit an, um peinliche Stunden des Schweigens zu vermeiden und sich – Stichwort Qualitätssicherung – keine negativen Evaluationspunkte einzuhandeln. Sinne, Intellekt und Imagination werden so durch Lernprogramme gelöscht. Das Studium wird verkürzt, sein Inhalt reduziert, das Pflichtprogramm so verdichtet, dass niemand mehr zur Besinnung kommt...«. Doch Bildung brauche Zeit und Disziplin. Wissenschaft solle man nicht allein Universitätslehrlingen und hektischen Projektgruppen überlassen, sondern vor allem Altmeistern, die durch Erfahrung gereinigten Geistes seien. »Dass manche Hauptwerke erst nach Jahrzehnten geschrieben werden und manche Erkenntnisse ein ganzes Arbeitsleben benötigen, kommt den amtlichen Destrukteuren erst gar nicht in den Sinn... Nicht Einfallsreichtum, geistige Konzentration und Originalität sind gefragt, sondern Präsenz im Wissenschaftsbetrieb, unternehmerisches Akquisitionstalent und konformes Projektdesign. Die Erfindung neuer Forschungslücken, genehme Antragsprosa und die Pflege guter Beziehungen treten an die Stelle traditioneller Forschungstugenden. – Nicht der Gelehrte, der versierte Projektmanager ist von nun an die Leitfigur der ›höheren Bildungsanstalt‹. Sein Augenmerk gilt weniger dem Resultat als dem Prozess« (Hervorhebungen: E.D.).
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, Aus: www.walthari.com


24. Januar 2005 + 10. Februar 2005

Professoren zwischen Ängstlichkeit und Pflichterfüllung

Wiederum läuten die medialen Alarmglocken reichlich spät. Seit einigen Jahren ist die politische Klasse dabei, eine der ältesten Kultureinrichtungen Deutschlands unter dem Deckmantel der Reform zu ruinieren, nämlich die Universitäten. Tief erschrocken zeigt sich die FAZ in ihrem politischen Leitartikel vom 15. Januar 2005: »Das Bündnis zwischen dem verantwortlichen Staat und einer freiheitlich forschenden und lehrenden Universität ist zerbrochen, das ist das eigentlich Fatale an der derzeitigen Hochschulkrise. Aus der einstigen Lehranstalt für Begabte ist ein öffentlicher Dienstleister geworden, der mit weniger Geld mehr Qualität schaffen soll und dazu noch die zum Scheitern verurteilte Aufgabe erfüllen muß, die Massenbildung mit der Elitenbildung zu vereinen. Was sich in Deutschland hochschulpolitisch abspielt, ist die mutwillige Zerschlagung europäisch und international konkurrenzfähiger Universitäten, die sich trotz aller Widrigkeiten aus Überzeugung darum bemühen, die Einheit von Forschung und Lehre zu wahren... Vor allem aber können Hochschulen nur so gut sein wie ihre wissenschaftlichen Köpfe unter den Lehrenden... Wer Professoren zu entmündigten Angestellten herabwürdigt und ihnen ihr kostbarstes Gut, die Freiheit, raubt, fördert keine internationale Konkurrenzfähigkeit, sondern mangelndes Niveau und Provinzialität« (Hervorhebung: E.D.).

Exakt diese Analyse und Warnung habe ich bereits im Jahre 2002 in meinem Buch ›Die Universität als Lebensform und Reformopfer‹ vorweggenommen (vgl. dazu Fenster ›Sachbücher/Sektion Wissenschafts- und Universitätspolitik‹ in diesem WALTHARI-Portal), ohne daß sich die ›Reformer‹ haben beirren lassen und ohne daß die gebotenen Zerschlagungsszenarien von den Medien ernst genommen wurden. Eine der Hauptursachen für den Niedergang der Universitäten tippt die Leitartiklerin Heike Schmoll nur an: die Falschberufungen. Wie ernst nehmen Hochschulorgane ihre Verantwortung gegenüber den Studierenden und der Disziplinentwicklung, wenn z. B. Fachbereiche, die auch zukünftige Lehrer auszubilden haben, Berufungen durchgehen lassen, bei denen die Stelleninhaber keinerlei Schulpraxis vorweisen können? Eingestellt werden dann Universitätslehrer, die sich leicht zu anpasserischen ›Reform‹-Knechten machen lassen (›Professor Knecht‹ lautet denn auch die Überschrift des FAZ-Leitartikels), weil sie im Hörsaal nicht das lehren können, was die Studierenden erwarten dürfen und daher verunsichert sind, da sie ein Berufsleben lang nur halbprofessionalisiert auf dem Forschungs- und Berufsgelände agieren. Unter der Kapitelüberschrift ›Oh je, die liebe Kollegenschaft: Professoren zwischen Ängstlichkeit und Pflichterfüllung‹ habe ich in der angezeigten Publikation ausgeführt: 
»Professorenschelte. Ein festes Segment im Themenrad der Medien- und Parteiendemokratie sind die Universitätslehrer, deren berufliche Sonderstellung und Arbeitsweise so gar nicht mit dem gleichmacherischen Zeitgeist verträglich sind. Professoren haben keine Fachvorgesetzten, verfügen weitgehend über Zeitsouveränität, dürfen zuhause arbeiten und sogar ihre Tätigkeitsschwerpunkte selber auswählen. Ein so elitäres Berufsdasein erweckt den Neid termingehetzter Journalisten, Verbandsfunktionäre und Politiker. Kein Wunder, daß sie den Hochschullehrer immer wieder ins despektierliche Visier nehmen und daß sie in den letzten Jahrzehnten vieles getan haben, um das Bild und die Freiräume der Wissenschaftseliten nach ihrem Regulierungsbegehren zurechtzustutzen. ›Faule Professoren!‹ tönt es von Zeit zu Zeit aus dem Medienzirkus. Doch habe ich während meiner langen Universitätszugehörigkeit zehnmal mehr überarbeitete als faule Kollegen angetroffen. Auch Verbandsfunktionäre machen sich immer wieder staatstragende Gedanken darüber, was Professoren ›eigentlich‹ machen und leisten müßten. Am schäbigsten (weil mit raffiniert legitimierter Einschnürungsstrategie) fühlen sich freilich die Hochschullehrer von den Parteien behandelt, die Herr über die Legislative sind und Gesetze beschließen können, die die Substanz des professoralen Berufsbildes und das Berufsethos beschädigen. Dafür ist die Erfindung der Fehlgestalt namens Juniorprofessor nur ein jüngeres Beispiel. Daß außerordentliche Professoren, die eine lange Qualifizierungs- und Verzichtsstrecke durchlaufen haben, mit Studiendirektoren und Regierungsdirektoren gehaltsmäßig auf die gleiche Stufe gestellt werden, entlarvt die Wissenschaftseinschätzung der Legislative wie kaum eine andere ›Fürsorgemaßnahme‹. Der Wechsel von der H- über die C- zur W-Besoldung hat an der skandalösen Berufspolitik nichts geändert, im Gegenteil. Während sich die Parteien und besonders ihre Mandatsträger großzügig aus der Staatskasse selber bedienen, halten sie die wohl bedeutsamste Elite der Postmoderne, die Wissenschaftler, an der Futterkrippe für Verwaltungsbeamte angekettet. Daß die Professorenschaft diese Entwicklung seit Jahr und Tag hinnimmt, hat viel mit der sprichwörtlichen Ängstlichkeit (und auch Feigheit) des Gelehrtentyps zu tun und noch mehr mit seiner Sachversessenheit, die ihn schon in monarchistisch-absolutistischen Zeiten die Narrenkappe hat ertragen lassen: Als an der kurpfälzischen Residenz die Hofnarren abgeschafft wurden, rechtfertigte sich Seine Exzellenz gegenüber den erstaunten Nachbarmonarchen damit, daß er ja, wenn es ihm nach Belustigung verlange, einige Heidelberger Professores zur Disputatio einladen könne. Um das Publikum heutzutage zu belustigen, zerren die Medien von Zeit zu Zeit eine Elfenbeinturm-Karikatur in ihre Arena und lassen die Vorstellung von verbandlichen Märchenerzählungen begleiten. Die harten Berufsfakten im Alltag eines Universitätslehrers spielen, obschon empirisch gut belegt und allgemein zugänglich, in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle. Dazu noch öffentlich gescholten und parteienstaatlich kleingehalten zu werden – ohne ausgeprägte Berufsvernarrtheit wäre dies nicht erklärbar« (a.a.O., S. 100 f.). 
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, Aus: www.walthari.com
 


Ergänzung: 10. Februar 2005

»Libido sciendi. Im Jahre 1773 machte sich der berühmte Monsieur Denis Diderot über den noch berühmteren ›Herrn Leibniz‹ lustig. Obschon Leibniz auf französisch schrieb, mißfiel dem Aufklärer der unfranzösische Arbeits- und Lebensstil des deutschen Universalgenies: Über Jahrzehnte hätte dieser Gelehrte täglich im Morgenmantel über Geometrie, Metaphysik usw. gebrütet, nein, nicht für Geld, auch nicht, um den Frauenzimmern zu gefallen, sondern einzig um seinen Ruhm zu vermehren. Für den französischen Enzyklopädisten war die asketische Lebensweise des Gelehrten aus dem dunklen Germanien für billigen Spott gut genug. Eine lebende Denkmaschine sei er, fern aller Lüste, der Sklave eines falschen Ehrgeizes, der im Esprit seinen Gott gefunden habe. Vermutlich hat Diderot das Phänomen der passions intellektuelles zu sehr unter dem Schielblick auf Mousse au Chocolat und auf geschnürte Mieder gesehen. Akademischer Hochmut ist so alt wie die Hohen Schulen, aber bei allem berechtigten Spott über Rivalitäten, Mißgunst und zünftige Narren kann ein Phänomen nicht übersehen werden: der Drang, sich ohne Wenn und Aber in den Dienst der Wissenschaft zu stellen und dabei den Denk- und Entdeckerreisen so sehr zu verfallen, daß man sein Leben mehr oder weniger danach ausrichtet.  Leibniz im Morgenmantel, unentwegt geistige Probleme hin- und herwälzend – Varianten dieser wissenschaftlichen Besessenheit sind auch heute noch anzutreffen. Und vielleicht ist es nicht der geringste aller Verluste, daß die bürokratischen Berauschungen (Evaluation usw.) diesen Denkertyp zur aussterbenden Spezies academica gemacht haben. Neben den vielen Drittmittelhausierern auch ein paar Leibnize im Morgenmantel – davor mögen sich ›Qualitätsmanager‹ bekreuzigen, dem Wissenschaftsklima wäre sie sehr förderlich, die Libido sciendi. 
(Aus: Die Universität als Lebensform und Reformopfer. Eine Bilanz nach zweiunddreißig Lehrstuhljahren, Münchweiler 2002, S. 101 f.)
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, Aus: www.walthari.com
 


1. November 2003

Samuel von Pufendorf
Ein vergessener früher Menschenrechtsdenker

Zur nachgeholten Würdigung seiner verkannten bedeutsamen Verdienste würden die Franzosen eine Weltkonferenz im UNO-Rahmen einberufen, die Spanier ein turmhohes Menschenrechtsdenkmal in Madrid bauen, die Italiener ein Vetorecht bei der EU verlangen und die Engländer ein Kriegsschiff nach ihm benennen. Die Deutschen dagegen verharren in auferlegter Selbstvergessenheit, auch wenn sie Grund zum patriotischen Feiern hätten. Im Jahre 1665, mehr als einhundertelf Jahre vor der Verabschiedung der amerikanischen Verfassung (1776) und mehr als einhundertzwanzig Jahre vor der französischen Revolution (1789) mit der Proklamation: liberté, égalité, fraternité erstellte ein Heidelberger Professor namens Samuel von Pufendorf (1632-1694) für seinen pfälzischen Kurfürsten Karl Ludwig, Sohn des ›Winterkönigs‹ Friedrich V., ein Gutachten, in dem er den Grundstock für die modernen Menschenrechtsbewegung legte. Das Gutachten ging in Pufendorfs spätere Naturrechtslehre von 1672/73 ein. Die Geburtsstätte der auf Gleichheit und Freiheit des Einzelnen beruhenden Staatsverfassungen in der Moderne liegt in der Kurpfalz. Sie billigte dem gemeinen Mann bereits im 17. Jh. eine vertragsrechtliche Stellung zu, die er sich lange vor den Unabhängigkeitskriegen in den USA und der französischen Revolution erkämpft hatte... 

Hier ein Auszug aus Kapitel 7: »§ 1: Daß jeder jeden anderen Menschen als jemanden, der ihm von Natur aus gleich ist und in gleicher Weise Mensch ist, ansieht und behandelt... § 3: Aus dieser Gleichheit folgt ferner: daß derjenige, der die Hilfe anderer zu seinem Vorteil heranziehen will, sich als Gegenleistung auch zu deren Nutzen einsetzen muß. Denn wer fordert, daß die anderen ihm zu Diensten sind, selbst hingegen stets frei von Leistungen sein will, der betrachtet die anderen nicht als gleichwertig. Daher sind diejenigen am meisten zum Leben in der Gemeinschaft geeignet, die allen bereitwillig das erlauben, was sie auch für sich selbst als erlaubt ansehen.« In den Schulbüchern der ganzen Welt werden... 

Darüber hat die Literaturzeitschrift WALTHARI in Heft 24/1995, S. 25 ff. berichtet und mit Erstaunen festgestellt, daß der vertragsrechtliche Freiheitsansatz Pufendorfs dem anspruchsrechtlichen Sozialansatz Hobbes und Humes, der zum modernen Sozialstaat und zu dessen Bankrott geführt hat, weit überlegen ist. Schon zu seinen Lebzeiten legte der Heidelberger Gelehrte sein achtbändiges ›Natur- und Völkerrecht‹ (1672/73) in einer Volksausgabe unter dem Titel ›Über die Pflicht des Menschen und Bürgers nach dem Gesetz der Natur‹ vor, die in zehn Sprachen erschien, aber im Schatten der angelsächsischen Weltdominanz und des französischen Missionseifers vergessen wurde. Durchgesetzt hat sich das Hume’sche Anspruchs- und Eigentumsdenken, nicht das Pufendorf’sche Vertrags- und Pflichtdenken im Solidarverband, das dem Grundsatz gehorcht: »Jeder muß die Gemeinschaft nach Kräften schützen und fördern.« Wäre man Pufendorf gefolgt, hätte die zuerst europäische und – ab dem 19. Jahrhundert  – die Weltgeschichte einen konfliktärmeren Verlauf genommen... 

Seine Zurückweisung stellt Pufendorf auf ein naturrechtliches Fundament, das bis dahin seinesgleichen nicht hat und als Gründungsakt der Menschenrechte in der Moderne zu sehen ist. Aus der Natur des Menschen (»humana natura«) ergebe sich seine Würde und Gleichheit (!), auch wenn er ungleich geboren werde. Gleichheit bedeute nicht gleiche physische und geistige Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern gleiche Rechtsstellung untereinander und gegenüber dem Herrscher. Bestehende Unterschiede bei den Untertanen (»subjecti«) hätten im früheren Naturzustand, nicht im Staatsvertrag ihren Ursprung! Nicht bloße Machtunterschiede, vielmehr der Gebrauch dieses Machtgefälles schade oder nütze den Menschen. Daraus ergebe sich nützlicherweise die freiwillige (d.h. vertragliche) Unterwerfung der Schwächeren unter die Stärkeren, was allerdings nicht als eine naturgegebene oder von Gott gewollte Machtkonstellation anzusehen sei, sondern eine vertragsrechtliche Vereinbarung, die Zustimmung voraussetze und so die Staatsgewalt (»imperium civile«) begründe. Zum Jus naturale Pufendorfs gehört der Grundsatz: Obschon Menschen ungleich sind, besitzen sie aus ihrer Natur heraus (»naturaliter«) gleiche Rechte (Ut quisquis alterum hominem aestimet atque tractet, tamen naturaliter sibi qequalem, seu ut aeque hominem«; in: Natur und Völkerrecht, 3. Buch, 2. Kapitel, § 1). Damit kann Pufendorf nicht allein als Vordenker der auf Zustimmung angewiesenen Zivilgesellschaft angesehen werden, er vertritt auch eine Staatsauffassung, welche Unterschiede nicht über Sozialansprüche einebnen will,  wie dies die Wohlfahrtsstaaten in der Denktradition von Hobbes und Hume anstreben – mit bekannten katastrophalen Folgen. Menschen und nicht staatliche Einrichtungen müssen...
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer  – Aus: www.walthari.com

Die Textergänzung zu diesem Artikel kann 
gegen eine geringe Gebühr bezogen werden bei
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16. September 2003

Minister Zöllners universitäre Kollateralschäden
- Anmerkungen zum neuesten Hochschulgesetz und zu seinen Folgen -

Teil 3 (von 7)

Das neue Hochschulgesetz ist erkennbar mit der Absicht konstruiert, die bisher fakultätsföderativ und basisautonom ausgerichteten Universitäten zentralistisch umzubauen. Leitbild ist eine Art Wissensbetrieb mit erhöhter Durchlaufgeschwindigkeit von Studierenden. Nicht allein die Einbindung von Fachhochschulen ist dafür ein Beleg, auch die gravierend veränderte Organisations-, Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (vgl. die Teile 1 und 2) stehen einer betriebswirtschaftlich-patriarchalischen Unternehmensverfassung weit näher als der herkömmlichen Universitätsverfassung. Da die Hochschulen des Landes jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (§ 6), ist das privatrechtliche Leitbild in zentralistischer Absicht nur mit obrigkeitlichen Regelungen zu haben. Es ist spannend zu sehen, wie die Gesetzesmacher unter der Federführung von Minister Zöllner den Universitäten des Landes eine Fassung verpassen, welche universitäre Traditionen (die rechtlich nicht geschützt sind, aber Respekt verdienen) weitgehend wegwischt und welche grundgesetzlich gesicherte Positionen (die nicht wegzuwischen sind wie etwa die Freiheit von Forschung und Lehre) gesetzestechnisch so umgarnt, daß der hierarchische Aufbau durchgriffsstrammer Ministerien durchschimmert: Mit sinkender Hierarchiestufe nehmen Entscheidungsgewalt und Freiheitsraum dramatisch ab – exakt die in Gesetz gegossene Umkehrung universitären Selbstverständnisses aus Aufgabenstellung und Tradition. 
Das Recht auf Selbstverwaltung wird durchaus zugestanden (§ 6 Abs. 2), aber die Einschränkungs- und Bindungsklauseln sind Legion. Das trifft für die Lehre dezidiert zu und für die Forschung durch Hintertüren. Beginnen wir mit der Forschung, dem zentralen Erkennungsmerkmal für die Qualität universitärer Wissenschaft. Zunächst ist bezeichnend, daß der historisch hart erkämpfte wissenschaftliche Freiheitsraum des Grundgesetzes (»Forschung und Lehre sind frei«, Art. 5 Abs. 3 GG) an keiner Stelle des Gesetzes auftaucht, vielmehr wird in § 12 festgestellt, daß die »Forschung in den Hochschulen... unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Hochschule alle wissenschaftliche Bereiche« zum Gegenstand haben kann. Die freie Wahl von Forschungsthemen durch den einzelnen Hochschullehrer wird aber schon in § 12 Abs. 2 eingeschränkt: »Forschungsvorhaben... werden von der Hochschule in der sachlich gebotenen Weise koordiniert. Zur gegenseitigen Abstimmung von Forschungsvorhaben... wirken die Hochschulen untereinander... zusammen.« Das heißt im Umkehrschluß: Forschungsvorhaben, die nicht koordinierbar und nicht »nach Maßgabe ihrer (der Hochschule) Forschungsplanung« einzuordnen sind, werden zumindest auf Schwierigkeiten stoßen. Diese Schwierigkeiten können nicht allein thematisch, sondern auch dienstrechtlich erheblich sein, nämlich bei der Konkretisierung der »im Rahmen für ihr (der Professoren) Dienstverhältnis geltenden Regelung« (§ 48 Abs. 2) und bei der Festlegung der Lehrverpflichtung, deren Umfang vom »fachlich zuständigen Ministerium... im Einvernehmen mit den für das Beamtenrecht und für das Haushaltswesen (!) zuständigen Ministerien« festgelegt wird (§ 47 Abs. 1). Die »Hochschulen sind (dabei nur) zu hören«. Der im gleichen Absatz für die individual-freie Forschung indirekt sehr bedeutsame Satz lautet: »Bei der Festlegung der Lehrverpflichtung sind die Beanspruchung durch sonstige dienstliche Aufgaben, insbesondere der Forschung... sowie der unterschiedliche Zeitaufwand für die Vorbereitung und Durchführung der verschiedenen Arten von Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen...« Im Klartext: Nicht koordinierte und/oder koordinierbare Forschungsvorhaben, die nicht in den Forschungsplan der Hochschule passen, werden bei der Festlegung der Lehrverpflichtung nicht angerechnet. Diese massive faktische Einschränkung der Forschungsfreiheit wird grundsätzlich nicht dadurch gelockert, daß nach § 14 ein Recht auf Drittmittelforschung eingeräumt wird, denn dieses Recht unterscheidet sich nach dem Gesetzeswortlaut von der hochschulfinanzierten Forschung nur durch ihre Finanzquelle (»Mittel Dritter«), nicht durch freie Themenwahl außerhalb des Forschungsplans der Hochschule. Für die Einbindung sorgt zudem die Genehmigungspflicht der »Annahme der Drittmittel... durch den... Präsidenten« und der Vorbehalt einer »Zustimmung zur Inanspruchnahme der damit verbundenen Vorteile für die beteiligten Mitglieder der Hochschule« (§ 14 Abs. 3).

Aber nicht allein die unter dem Finanz- und Lehrbedarfsvorbehalt (vgl. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 47 und § 88 Abs. 2 letzter Satz) stehende und damit variable und nach oben steigerbare Lehrverpflichtungs-Festlegung berührt die Freiheit und die verbleibende Zeit der/für Forschung, die Einschränkung kann nach dem Gesetzeswillen schon bei der Funktionsbeschreibung der Stelle beginnen. Liest man § 48 in Verbindung insbesondere mit den §§ 12, 14, 88 und 90, so schält sich eine rechtlich bedenkliche Verschiebung im Forschungsverständnis heraus. Bekanntlich speist sich die Statusbeschreibung für einen Professor aus drei Rechtsquellen: (1) aus dem allgemeinen Dienstrecht (Beamtengesetz u.a.), (2) aus den hochschulinternen Regelungen und (3) aus der individuellen Berufungsvereinbarung. Das neue Hochschulgesetz dehnt das Gewicht der zweiten Rechtsquelle auf Kosten der dritten beträchtlich aus und schränkt damit die herkömmlichen Individualrechte der Professoren in Forschung und Lehre ein. Zwar spricht das Gesetz an mehreren Stellen von der selbständigen Wahrnehmung der Dienstaufgaben, aber diese Selbständigkeit besteht nur »im Rahmen der für ihr Dienstverhältnis geltenden (d.h. allgemeinen, Quelle 2) Regelungen«. In § 48 Abs. 2 heißt es weiter: »Sie (die Universitäts- und Fachhochschullehrer) haben im Rahmen der für ihr Dienstverhältnis geltenden Regelungen die zur Sicherstellung des Lehrangebots gefaßten Beschlüsse der Hochschulorgane (§ 21 Abs. 1) zu verwirklichen.« Die veränderte Gewichtung der drei Rechtsbestimmungen macht unmißverständlich auch die Reihenfolge in § 48 Abs. 3 klar: »Art und Umfang der von einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern wahrzunehmenden Aufgaben richten sich unter Beachtung der Absätze 1 und 2 nach der Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses und der Funktionsbeschreibung ihrer Stelle.« Die Funktionsbeschreibung der professoralen Stelle ist Gegenstand der Berufungsvereinbarung, welche die individuellen Pflichten und Rechte festlegt, der aber nunmehr, nach dem Gesetzeswillen, eher randständige Bedeutung zukommen kann. Entscheidend für die Dienstwahrnehmung sind nämlich die für das Dienstverhältnis geltenden allgemeinen Regelungen und »die Beschlüsse der Hochschulorange« (§ 48 Abs. 2), insbesondere diejenigen des Fachbereichs (§ 21 Abs. 1 i.V.m.§ 48 Abs. 1). Dies entspricht mehr der gängigen Ausgestaltung der dienstlichen Aufgaben eines Fachhochschullehrers als dem herkömmlichen Berufsprofil eines Universitätslehrer. Zu der Umprofilierung im herkömmlichen Berufsbild eines Universitätslehrers paßt auch die Entscheidungsverschiebung von den Instituten und Fachbereichsräten auf die Fachbereiche (vgl. §§ 86 ff.) und die auffällige Tatsache, daß an vielen Gesetzesstellen von den Pflichten des Hochschullehrers die Rede ist, an kaum einer Stelle aber von seinen Rechten. Die Gewährung eines Forschungsfreisemesters z.B. ist einer Kannbestimmung unterworfen (§ 53), die persönliche Arbeitszeitgestaltung steht unter Vorbehalt (§ 52 Abs. 1) usw. Der Gesetzgeber glaubt offenbar, daß er dem Tatbestand der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Forschung und Lehre, die zuvörderst ein Individualrecht ist, rhetorisch mit den Wendungen »selbständige Forschung« (§ 14) und selbständige Aufgabenwahrnehmung (§ 48 Abs. 1) gerecht wird, obschon diese Selbständigkeit stark eingeschränkt ist (vgl. oben). Bei der Regelung der Lehrverpflichtung in § 47 und der dienstlichen Aufgaben (§ 48) der Professoren  findet sich der Gesetzgeber nicht einmal bereit, von einer »selbständigen Lehre« zu sprechen. In der Zusammenschau mit den Teilen 1 und 2 schält sich ein Professorenprofil heraus, das mehr einem Erfüllungsgehilfen, dem man sogar »persönliche Sprechstunden« (§ 48 Abs. 1) vorschreiben zu müssen glaubt, ähnelt als einem Universitätslehrer im Verständnis der herkömmlichen Grundsätze des Hochschulrechts. 

Die faktische Herabstufung der Universitätsprofessoren auf Fachhochschulniveau wird begleitet von der Verzweiflungsfigur namens Juniorprofessor, deren Einstellungsvoraussetzungen sich nur wenig von derjenigen eines gymnasialen Studienrates mit besonderem wissenschaftlichem Interesse unterscheidet. Wie mißraten diese Habilitationskonkurrenz schon vom Ansatz her ist, zeigen die sich mehrenden Hausberufungen - ein sicheres Zeichen für wissenschaftlichen Qualitätsverfall.
Ein Vergleich der Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren mit denjenigen für wissenschaftliche Mitarbeiter  belegt schlagend, in welche personalwirtschaftliche Sackgasse sich der Gesetzgeber unter der Federführung von Minister Zöllner hat manövriert lassen: In beiden Fällen werden abgeschlossenes Hochschulstudium und Promotion vorausgesetzt. Die hinzugefügten gesetzesfeinen Unterschiede werden in der Praxis schon deshalb keine große Rolle spielen, weil der Gesetzgeber selber dazu anleitet: Wissenschaftliche Mitarbeiter haben nach § 56 Abs. 1 wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen, die vom Dekan (»in begründeten Fällen«) »auch... (als) selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung (!) und Lehre« eingestuft werden können (§ 56 Abs. 1, letzter Satz); das ist als Verleihung der vollen Venia legendi ebenso hoch einzustufen wie die für Juniorprofessoren maßgebliche »besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit« als dritte Einstellungsvoraussetzung (§ 54). Trotz gleicher wissenschaftlicher Qualifikation dieser Venia-legendi-Mitarbeiter genießen aber Juniorprofessoren durchaus Statusrechte von Professoren – eine verheerende Motivationslage für den Mittelbau insgesamt, denn in der Praxis übertragen Dekane (wie auch schon in der Vergangenheit die Fachbereichsräte aus Lehrangebotsnot) wissenschaftlichen Mitarbeitern auch selbständige Lehrwahrnehmungen. Das angesprochene Schlupfloch im Gesetz (»In begründeten Fällen kann durch die Dekanin oder den Dekan wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen werden«, § 56 Abs. 1) ist nicht nur aus dem genannten demotivierenden Konkurrenzgrund die wohl schlimmste Fehlleistung des Gesetzgebers; der Ermächtigungssatz hebelt im Grunde sämtliche wissenschaftliche Qualifikationsbemühungen und Berufungsarbeiten aus. Man bedenke: Dekane allein können, ohne Vorprüfung und Zustimmung durch Professoren und Gremien, »in begründeten Fällen... die selbständige (!) Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung (!) und Lehre« an wissenschaftliche Mitarbeiter übertragen, d.h. volle professorale Statusrechte kreieren. Was in der Praxis in aller Regel »begründete Fälle« sein werden, weiß jeder Hochschulkundige: professorale Stellennot. Das heißt: Aus Stellennot »kann« selbständige Forschung und Lehre durch Mitarbeiter erwachsen, ohne daß die bei Berufungen zum Professor übliche Qualifikationsprüfung stattgefunden hat. Hier hat der Gesetzgeber neben den Juniorprofessoren eine wundergleiche Vermehrungseinrichtung von Quasi-Professoren geschaffen.
Die Phantasie ministerieller Universitätsverwalter zur Erfindung von Professuren außerhalb eines ordentlichen Berufungsganges übertrifft bei weitem ihre Stellenbereitstellung. Anfang der 90er Jahre propagierte man sog. Praxisprofessuren, die von Unternehmen mitfinanziert werden sollten, was sich als Flop erwies. Juniorprofessuren wurden politisch und finanzverlockend durchgedrückt, Quasi-Professuren werden angesichts der Stellen- und Mittelnot vermutlich bald zur Routine. Die Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz sollten sich keinen Illusionen mehr hingeben: Was in den Jahrzehnten nach 1968 fachbereichsintern noch extra legem abgefedert werden konnte, ist nach dem Systemwechsel 2003 nicht mehr möglich. Die gesamtkulturelle Zöllner’sche Landesrevision fürchtet weder Orchester-, noch Bibliotheks- noch Universitätskulturen. Zöllners Polit-Batallione schleifen altehrwürdige Universitätseinrichtungen so napoleonisch-schneidig, wie sie Orchestergräben überspringen. 
©Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer, aus: www.walthari.com
 



 
Minister Zöllners universitäre Kollateralschäden
- Anmerkungen zum neuen Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz
und zu seinen Folgen -

1. Dezember 2003

Teil 6 (von 7)

Auch in dem zentralen Bereich ›Studium und Lehre‹ (Teil 1, Abschnitt 2) wäre ein verschlanktes HochSchG und damit mehr Freiraum (Autonomie) angebracht gewesen. Bundesweit sehen sich die Universitäten nicht allein an eine Legion fragwürdiger Vorgaben gefesselt, darüber hinaus schlägt man ihnen die weltweit angesehenen deutschen Studienabschlüsse Diplom und Magister obrigkeitlich aus der Hand. Am 10. Oktober 2003 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) »Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen« verabschiedet und bekräftigt, daß der Bachelorabschluß künftig zum Regelabschluß eines Hochschulstudiums werde. Zwar läßt das HochSchG-RP den Diplomgrad weiterhin zu (§ 30 Abs. 1), doch ergibt sich aus dem Gesetzestext insgesamt, daß der Bachelor- und Masterabschluß favorisiert wird (§ 19 Abs. 4 u.a. Stellen). 

Im Vorgriff hatte Minister Zöllner bereits im März 2003 verkündet, die Hochschulen seines Landes seien »fit für die Zukunft«, da das neue HochSchG ihre Wettbewerbsfähigkeit steigere (Staatszeitung, Nr. 10/03). In einer Pressemeldung vom 18.3.03 ließ der Minister mitteilen, die Hochschulen hätten es »außerordentlich (!) begrüßt, daß das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule massiv (!) dereguliert« würde. Hätte der Minister vor solchen Verlautbarungen nicht nur Hochschuloffizielle, sondern auch Universitätslehrer befragt (sie sind immerhin die Hauptträger des universitären Kerngeschäfts, nämlich der Forschung und Lehre), wäre er vermutlich ebenso eines Besseren belehrt worden wie Bundesbildungsministerin Bulmahn, die statt der behaupteten 612 Stellen für Juniorprofessoren nur 339 Stellen vermelden konnte (Forschung & Lehre 10/03). 

Wie es bei obrigkeitlichen Zustimmungseinholungen zugehen kann, erfährt man nicht nur am skandalösen Fall der Hamburger Dohnanyi-Kommission (FAZ Nr. 82/03, S. 35), ich selber ›erfuhr‹ eine seltsame Erkundungspraxis des Wissenschaftsrates an meiner Universität (vgl. dazu: Die Universität als Lebensform und Reformopfer, 2002, S. 140).

Es lohnt sich allemal, bei einer systematischen Gesetzesanalyse die erklärten Absichten amts- und sanktionsbewehrter Hochschulpolitiker im Auge zu behalten. So konnte man der zitierten Pressemeldung v. 18.03.2003 (in: www.mwwfk.rlp.de) die erstaunliche Auffassung Minister Zöllners entnehmen: »Mit Hilfe des Gesetzes werde auch der Druck auf die Hochschulen erhöht, ihre Studienangebote so zu modernisieren und zu entschlacken, daß diese in der vorgegebenen Regelstudienzeit auch tatsächlich zu absolvieren sind.« Was der Minister unter erhöhtem Druck auf die Hochschulen versteht, kommt im neuen HochSchG-RP besonders bei der Regelung des Studiums und der Lehre (§§ 16-35) unmißverständlich zum Ausdruck: Die Universitäten werden in freiheitseinschränkender Weise verschult. Vorbild dafür sind offensichtlich die traditionell verschulteren Fachhochschulen, die bezeichnenderweise im HochSchG-RP mitgeregelt werden.

Der Bruch mit der Universitätstradition wird schon im Eingangsparagraphen markiert: »Lehre und Studium sollen die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Aufgabenstellung der Hochschule und dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, daß sie zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat fähig werden« (§ 16 Abs. 1). Entscheidend ist das harmlos scheinende Wörtchen »dafür«: Nur Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die »auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten«, werden für (»dafür«) erforderlich gehalten. Demgegenüber galt über Jahrhunderte als Doppelziel eines Universitätsstudiums: (1) der Erwerb wissenschaftlichen Denkens sowie genereller wissenschaftlicher Arbeitsfähigkeiten einschließlich einer breiten akademischen Bildung und erst danach (2) der Erwerb spezieller berufsqualifizierender, also fachlicher Kompetenzen. Die im Gesetz erwähnten »fachübergreifenden Kenntnisse« stehen jedoch ausdrücklich unter der Einschränkung des »Dafür« (Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit). Damit wird das traditionelle Universitätsstudium (Ziel 1 oben) fachhochschulisch eingeebnet, nämlich auf eine reine Ausbildungsveranstaltung.  Diese Zielnivellierung widerspricht berufswissenschaftlichen Erkenntnissen und schränkt die spätere Berufspraxis von Universitätsabsolventen nachweislich ein. Denn es ist (war) gerade eine universitär-wissenschaftliche ›Allgemeinbildung‹, die es selbst Altphilologen ermöglicht(e), als Manager tätig zu sein, und die sogar Theologen befähigt(e), in einer Personalabteilung eines Konzerns zu arbeiten. Dazu sehen bzw. sahen sie sich aufgrund allgemein-wissenschaftlicher Arbeitsfähigkeiten in der Lage. Auf solche primäre Schlüsselqualifikationen ist das »Ziel des Studiums« (§ 16 oben) nicht mehr ausgerichtet, es gebietet ein durchgeregeltes Berufsstudium. 

Der generelle Erwerb wissenschaftlichen Denkens und entsprechender Arbeitsfähigkeiten verlangt Freiräume im Stoff und in der Vermittlungsmethode. Doch genau diese Spiel-Räume dulden weder der Minister (er will ja den Druck erhöhen) noch das HochSchG-RP. In verschulter Form werden daher die favorisierten Bachelor- und Masterstudiengänge in Studium und Lehre angeboten. Schließlich sind Regelstudienzeiten einzuhalten (§ 27), wobei »berufspraktische Tätigkeiten, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten« eingeschlossen werden (§ 27 Abs. 4). Überschreitungen sind nur »mit Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums in besonders begründeten Fällen« (§ 27 Abs. 3) zulässig. 

»Berufsqualifizierende Abschüsse« sind also für Studium und Lehre das Richtmaß. Zu unterscheiden sind dabei erste und weitere berufsqualifizierende Abschlüsse (§ 27 Abs. 2). Aus den »weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen« zum Masterstudiengang (§ 19 Abs. 4) und im Rückschluß aus § 16 Abs. 2 (»Bei den Studienangeboten ist zwischen dem zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führenden Studium [§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2], den weiterqualifizierenden und vertiefenden Studien, an Universitäten insbesondere für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs [§ 35 Abs. 2], und der in der Regel berufsbegleitenden wissenschaftlichen Weiterbildung [§ 35 Abs. 1] zu unterscheiden«) ergibt sich, daß der Bachelorgrad als Regelabschluß im Sinne des jüngsten KMK-Beschlusses (vgl. oben) auch in Rheinland-Pfalz einzurichten ist. Für einen »ersten berufsqualifizierenden Abschuß in Bachelorstudiengängen« ist eine Regelstudienzeit von »mindestens drei Jahren und höchstens vier Jahren« vorgeschrieben (§ 27 Abs. 2), »für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluß in Masterstudiengängen« eine Regelstudienzeit von zusätzlich mindestens einem Jahr und höchstens zwei Jahren. »In Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren findet eine Zwischenprüfung statt. Der Übergang in das Hauptstudium setzt in der Regel die erfolgreiche Ablegung einer Zwischenprüfung voraus« (§ 19 Abs. 3). 
Was ist damit gegenüber den herkömmlichen Diplom- und Magisterstudiengängen gewonnen? Nach dem vorliegenden, »englisch durchgebratenen« (vgl. unten) Studienkonzept ist ein Studium bis zu sechs Jahren möglich, was nicht sonderlich von der bisherigen Praxis in vielen Diplom- und Magister-Studiengängen abweicht. Neu ist die verbindliche Studienzeitdeckelung, verbunden mit der Hoffnung, daß der erste berufsqualifizierende Abschluß (Bachelor) als Regelfall die Durchlaufgeschwindigkeit an Universitäten erhöht und damit die Hochschulen entlastet. 

In der Lehr- und Studienpraxis werden sich mit einiger Sicherheit zwei Varianten herausbilden: Bachelorstudiengänge, die gesetzesstreng gehandhabt werden, geraten unter qualifikationsmindernden Stoff- und Zeitdruck und müssen, um die Fristen zu wahren, extrem verschult werden, was auf eine Ausweitung der bisherigen jährlichen Semesterwochenstunden hinauslaufen könnte. Dafür erteilt § 22 HochSchG-RP vorsorglich die Rechtsgrundlage: »Das Ministerium kann... verlangen, daß die Vorlesungszeiten insgesamt oder für einzelne Studiengänge abweichend festgesetzt oder verlängert werden oder daß Lehrveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, soweit dies zur Behebung von Engpässen in der Ausbildung erforderlich ist.« Wie läßt sich dieser ministerielle Obrigkeitsvorbehalt mit der Hochschulautonomie vereinbaren? Gar nicht. Und was bedeutet diese ›Semestersprengung‹ für die Universitäten? Daß man sie »zur Behebung von Engpässen« (und wann und wo bestünden keine solche!) jederzeit mit einem ministeriellen Erlaß ›gymnasialisieren‹ kann. 
Die zweite Variante wird sich vermutlich parallel zur ersten entwickeln, nämlich daß sich zahlreiche, wenn nicht die meisten Studiengangszeiten auf die Deckelungsgrenzen zubewegen. Das heißt: Für den ersten berufsqualifizierenden Abschluß werden vier Jahre Studienzeit und für den Masterstudiengang sechs Jahre wahrscheinlich der Normalfall sein. Dafür sorgt allein schon ein wachsender Stoffdruck, dem auf Dauer keine Bürokratieschranke und keine Sanktionierung Widerstand leisten können. Denn die Bewältigungs- und Disziplinierungsmittel des HochSchGs-RP sind unheilbar mechanistisch-funktional angelegt und blind gegenüber freiheitsschaffenden Kategoriallösungen (vgl. dazu die Buchtitel im Fenster Sachbücher dieses Internetforums www.walthari.com). Somit könnten sich die ›neuen‹ Studienzeiten nicht wesentlich von den herkömmlichen unterscheiden. Dieser Entwicklung werden die geforderte intensivere Studienberatung (§ 24) und die verbindlichen Studienpläne (§ 20), die an die Stelle der bisherigen Studienordnungen treten (verräterisch auch hier die Sprache: Pläne statt offene Ordnungen), nicht aufhalten können. 
Letzte Zweifel über Planstaatlichkeit und Gängelei räumt § 20 aus: Wie Schulen haben Universitäten stundengenaue Unterr