Walthari


Sektion zeitkritische Schriften


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Erich Dauenhauer
 
 
 
 
 
 

Aktive Bürgergesellschaft
in einem gebändigten Staat
 
 
 
 
 
 
 

2007
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

WALTHARI

 
Aus dem Inhalt

Der Bürger: Mal in guter, mal in schlechter Gesellschaft, immer aber in parteienstaatlichen Händen?
Sieben Weisen: Welches ist der beste Staat?

I. Vor-Orientierungen

  • Was versteht man unter einer Bürgergesellschaft?
  • Aktive Bürgergesellschaft – eine Utopie in Zeiten des      Individualismus  und der globalisierenden Spätmoderne?
  • Lassen sich nationale und supranationale Staatsgebilde  bürgergesellschaftlich bändigen?
  • Was bedeutet aktives Da-Sein in einer Bürgergesellschaft?
II. Grundlagen
  • Repräsentanz und direkte Demokratie 
  • Unabhängige Eliten: die dritte Säule einer bürgergesellschaftlichen Demokratie
  • Die Rolle von Schulen, Medien, Verbände und Nichtregierungsorganisationen in einer aktiven Bürgergesellschaft
  • Strukturen, Auswüchse und Begrenzung der Parteiendemokratie
  • Vom Grundgesetz zu einer bürgergesellschaftlichen Verfassung
III. Einige ideengeschichtliche Herleitungen
IV. Grundweisende Bürgerlichkeitskonzepte
V. Bürgerliches und staatliches Mißlingen
  • Warum Gesellschaften und Staaten untergehen
  •  Konkrete Gefährdungen der Bürgerlichkeit
  • Parteienstaatliches Mißlingen
VI. Bürgerliches und staatliches Gelingen
  • Ideengeschichtliche Erkenntniserträge
  • Systemelemente einer gelingenden Bürgerlichkeit in einem gebändigten Staat
V. Anhang

Direktpreis: EURO 23,-  zzgl. Versandkosten / Buchhandelspreis: EURO 33,-
233 Seiten, Hotmeldbindung, flexibler Einband



2. Juni 2007

Kesselflickerei am Grundgesetz

Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) lautet:»Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.« Trotz dieser klaren Aussage hat sich in der Parlamentspraxis ein Fraktionszwang eingespielt, der die Abgeordneten einer Partei dem Fraktionswillen unterwirft. Sog. Einpeitscher sorgen dafür, dass kein Mandatsträger von der Fraktionsdisziplin abweicht, um einheitlich abstimmen zu können. Der Sache nach handelt es sich damit um eine Weisung Dritter, nämlich der Fraktion. Auch wenn Diskussionen davor stattfinden, der einzelne Abgeordnete fügt sich, soweit er sich anders entscheiden möchte, letztlich dem Willen der Fraktion. 

Abweichler diszipliniert man mit dem Wink, dass ihre Wiederwahl von der Partei nicht mehr unterstützt werde, was ein sicherer Mandatsverlust bedeutet. Bei fortgesetztem Ungehorsam kann es auch zum Ausschluß aus der Fraktion und der Partei kommen.

Für Bürger mit gesundem Rechtsempfinden ist klar: Das Verbot des GG, wonach Abgeordnete »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden« werden dürfen, ist mit dem Fraktionszwang nicht in Einklang zu bringen. Manche Staatsrechtler sehen das freilich anders. Prof. Dr. Josef Isensee z.B. hält den Vätern des GG sogar vor, für »Missverständnisse« gesorgt zu haben. Isensee sieht es allen Ernstes vom GG gedeckt (wo bitte), wenn ein Fraktionsvorsitzender vor einer Abstimmung im Bundestag seinen Fraktionsmitgliedern vorgibt, ob eine Gewissensentscheidung vorliege oder nicht.  Nur im Gewissensfalle ist dann ein persönliches Abstimmungsverhalten erlaubt. Sind nicht alle Abstimmungen von den »Vertretern des ganzen Volkes« Gewissensentscheidungen? Ein Abgeordneter sei kein »ethischer Autist«, so Isensee. Vielmehr existiere neben dem Privatgewissen auch ein »Amtsgewissen« des »Kollegialorgans« (Faktion). Im GG finden sich nicht die geringsten Spuren für diese Interpretation, im Gegenteil. Artikel 21 beschränkt die Macht der Parteien und damit der Fraktionen: Sie dürfen »bei der politischen Willensbildung des Volkes« ausdrücklich nur »mitwirken«. Der Fraktionszwang verstößt daher unzweifelhaft gegen Buchstaben und Geist des GG. Ihn als Fraktionskonsens auszulegen, verharmlost den Verfassungsverstoß und kommt einer Kesselflickerei am GG gleich. Kollege Isensee sollte bei Moralphilosophen bei Gelegenheit anfragen, ob es ein Gewissen extra personam geben kann. 

Schon andere unangenehme Vorschriften des GG hat man der Parlamentswirklichkeit geopfert, so die Artikel 115 und 146. Eine erwünschte Fortschreibung des GG zu einer bürgergesellschaftlichen Verfassung mit mehr direkter Demokratie (vgl. Kapitel 9 des Buches ›Aktive Bürgergesellschaft in einem gebändigten Staat‹) stellt die verfassungsrechtlichen Basisnormen nicht infrage. 
© Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer. Aus: www.walthari.com
 


26. Mai 2007

Richterbund bestätigt WALTHARI-Vorschlag

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung in Potsdam bestätigte der Deutsche Richterbund am 22. Mai 2007 das Kooptationskonzept, das in dem Buch ›Aktive Bürgergesellschaft in einem gebändigten Staat‹ (vgl. oben) und in mehreren WALTHARI-Beiträgen der vergangenen Jahre vorgeschlagen wird. Der Justiz sei schon bei der Richterernennung eine unabhängige Stellung einzuräumen, indem ihr in den Richterwahlausschüssen mehr Einfluß eingeräumt werden müsse. Demgegenüber schränke die Exekutive (d.h. der Parteienstaat) die richterliche Unabhängigkeit zunehmend ein. Unter Vorsitz des jeweiligen Parlamentspräsidenten (also der Legislative) sollten die Ausschüsse die Richter auswählen und befördern. Das ist eine scharfe Kritik an der vorherrschenden Parteienpraxis. 
© WALTHARI® – Aus: www.walthari.com



 
 



 
Erich Dauenhauer
 

Das veruntreute Land 
Wohin driftet Deutschland?
 
 
 
 

2. Auflage
1998
 
 
 
 
 

WALTHARI

Aus dem Inhalt
  • Amerikanisierung: Importierte Lebens-und Medienstile
  • Anglifizierung: Sprachfalle
  • Ausländer: Angst vor Überfremdung oder Ausländerfeindlichkeit?
  • Bekanntmachungsrituale: Alle mal herhören!
  • Bildungsreformen: Pädagogische Wendehälse
  • Bürgersouveränität: Eingeschränkte Mündigkeit
  • Bürgerhinrichtung: Wie man schlichte Bürger medienöffentlich hinrichtet
  • Events: Städtische Genußparadiese
  • Gemeinde: Schröpfgebühren der Gemeinden
  • Geschichtsverengung: Fixierung auf das schwärzeste deutsche Geschichtsloch
  • Gurus: Deutschland im Zerrspiegel ausländischer Scheltgurus
  • Interessensverleugnung: Rückwärts im gebückten Gang
  • Nationalstolz: Dürfen Deutsche patriotisch sein?
  • Quotengequengel: Gleichheit kontra Qualität

  •  

Direktpreis: EURO 15,50  zzgl. Versandkosten / Buchhandelspreis: EURO 20,50
170 Seiten, Fadenbindung, flexibler Einband

Link zur Leseprobe:  aus Kapitel  Interessensverleugnung... 


Leseprobe
BWH 25 Das veruntreute Land

INTERESSENSVERLEUGNUNG

Rückwärts im gebückten Gang
Im Ausland reibt man sich seit Jahrzehnten vor Verwunderung die Augen: Wenn auf internationalen Tagungen oder in Gremien deutsche Interessen einmal hart zu vertreten wären, kuschen die Vertreter vom Rhein und von der Spree. Ich selber habe diese unbegreifliche Interessensverleugnung während einer Tagung des Europarats in Stockholm erleben müssen. Als die Konferenzsprache Deutsch, entgegen dem Einladungsausdruck, kurzerhand gestrichen werden sollte, protestierten nur der schweizerische und der österreichische Delegationsleiter; der in Nickdiplomatie geübte Herr aus Bonn freute sich zwar später über den Erfolg der alpenländischen Sprachgenossen, beteiligte sich aber nicht am Protest.
Die Fälle deutschen Nachgebens und Opferns eigener Interessen begleiten das offizielle Auftreten seit mehr als fünfzig Jahren. Als 1997 die Bundesregierung endlich den Mut fand, die eigenen, weit überhöhten EU-Beiträge infrage zu stellen, fiel ihr die deutsche Kommissarin in Brüssel in den Rücken. Während französische, englische, dänische u.a. Vertreter bei internationalen Organisationen immer auch (wenn nicht gar nur) die Anliegen ihres Herkunftslandes im Auge behalten, wandeln sich Deutsche flugs in Internationalisten um, die sich als Musterknaben des sozialen Weltgewissens gebärden. Man schaue sich die Bilanz des »ewigen« Nachgebers Deutschland an: Obschon er meist der Hauptzahler ist, hat er am wenigsten zu sagen, denn er verzichtet aus gelernter Selbstverleugnung auf eine angemessene Personalbeteiligung (so bei der UN und der EU) und auf eine nationale Ortspräsenz (Beispiel: Arte).
Im westlichen Ausland kursiert eine seltsame Verschwörungstheorie. Weil sichtlich nicht zu begreifen ist, warum deutsche Vertreter so wenig für die Interessen ihres eigenen Landes eintreten, vermutet man allen Ernstes eine große, wenn auch noch unbekannte Falle, in die Deutschland seine Partner locken will. Jüngstes Indiz: Die Bundesregierung betreibt eine deutsch-französische Hochschule mit Sitz in Weimar, deren Errichtung die Franzosen auch dann nur widerstrebend und ganz allgemein (also nicht für Weimar) zustimmten, als die Deutschen ihren Geldbeutel weit öffneten.
Unsere ausländischen Partner dürfen wir trösten: Nicht irgendwelche Verschwörungsgedanken treiben unsere offiziellen Außenvertreter an, sie werden vielmehr von einem ewig schlechten Nationalgewissen und von einem untadelig reinen Welt(verbesserungs)gewissen begleitet. Deutschen Vertretern im Ausland hat man zuhause offenbar eingehämmert, bei allen Entscheidungen zuerst an die Hitlergreuel, dann an den guten Zahlerruf und erst an dritter Stelle an berechtigte Landesinteressen zu denken. Der ehemalige britische Außenminister Hurt dachte halt noch zu kolonialistisch, als er 1993 sagte: »Die britische Außenpolitik hat die Aufgabe, britische Interessen zu schützen und zu fördern. Trotz des Wandels in der Welt hat sich an dieser grundlegenden Wahrheit nichts geändert. Die Frage, was das britische Interesse ist, muß in jeder Generation neu beantwortet werden.«

 MULTIKULTIS

Auf Sand gebaut
Eine Illusion geht um in Deutschland, von Friedensromantikern aller Schattierung in die Welt gesetzt und von den Medien mit kräftigen Resonanztönen begleitet. Die Illusion lautet: Je mehr eine Gesellschaft multikulturell, d.h. religiös, ethnisch usw. durchmischt werde, umso friedfertiger würden die Menschen. Ein Blick in die Geschichte und auf die Gegenwart belegt den grausamen Irrtum. An aberhundert Fällen läßt sich ablesen, daß multikulturelle Gesellschaftsformationen ein Doppelgesicht haben: Solange die verschiedenen Gruppen einander Nutzen stiften können, blüht die Gesellschaft insgesamt auf. Sobald aber Mängel zu verwalten sind, setzt ein Teufelskreis gegenseitiger Verdächtigungen und Schuldzuweisungen ein, der sich regelmäßig in Gewaltaktionen entlädt. Ob auf dem Balkan oder am Ural, ob in Afrika oder in Asien - seit Jahrhunderten fließt Blut aus den aufgebrochenen Wunden multikultureller Sozietäten. Das ist mehr als nur zu bedauern, ändert aber nichts an den Tatsachen, vor denen bisher alle Hoffnungen und Toleranzanstrengungen im Wind der Aggression zerstoben.
Als ich im Frühjahr 1998 in Südostasien weilte, fand gerade eine Hexenjagd auf die chinesischen Minderheiten statt, die in zahlreichen Ländern der Region das wirtschaftliche Rückrad bilden. Die Asienkrise hat meine These vom Doppelgesicht des Multikulturalismus1)  erneut bestätigt. Radikale Moslemführer riefen die chinesisch-stämmigen Geschäftsleute zu Sündenböcken aus, woraufhin Plünderungen stattfanden, so daß allen Ernstes eine rotchinesische Militäraktion angedroht wurde, um den in Not geratenen »Landsleuten« beizustehen. Aus der europäischen Geschichte kennen wir das Schicksal von Minderheiten in Krisenzeiten nur allzu gut. Wenn Hungersnöte oder Seuchen ausbrachen, machte man kurzerhand die Juden dafür verantwortlich. Allein schon deren Schicksal über zwei Jahrtausende sollte vor aller multikulturellen Euphorie warnen. Da die Epochen der Prosperität in der Geschichte meist kürzer waren als die Mangelphasen, hatten Idyllen der allseitigen Toleranz selten langen Bestand. Das gilt nicht weniger für die gerne angeführten Musterfälle Cordoba (während der arabischen Herrschaft) und Balkan (während der osmanischen Herrschaft). Selbst die Schweiz macht davon keine Ausnahme: zwar schlagen die vier Volksgruppen nicht aufeinander ein, aber seit der Wohlstandsanstieg abgebremst wurde, nehmen die innerschweizerischen Spannungen spürbar zu.
Auch andere Rechtfertigungsversuche können die Gefahren, die von einem ungebremsten Multikulturalismus ausgehen, nicht aus der Welt schaffen. Darauf verwies ich schon vor Jahren:2)  »Das häufige, ja fast regelmäßige Mißlingen multikultureller Lebensformen ist ein Skandal, den die Geschichte und das ausgehende 20. Jahrhundert drastisch inszenieren.3)  Unter der Wucht dieser weltweit blutigen Dauer-Realität drohen moralische und ästhetische Fundamente zu bersten, auf denen unser abendländisches Humanitätsgebäude errichtet wurde. Den Verteidigern des positivistischen aufklärerischen Glaubenssatzes, wonach die Konfliktträchtigkeit einer Gesellschaft mit fortschreitender Multikulturalität an Boden verlöre, schlägt die schlechte Wirklichkeit jedes ihrer Argumente gnadenlos aus der Hand. Internationale Besetzungen von Wissenschaftsgremien, Sportmannschaften, Orchestern usw., die gerne als gelungene Gegenbeispiele angeführt werden, können aus zwei Gründen nicht als Vorbilder für multikulturelle Alltagsmuster gelten: Jeweils handelt es sich um Elitegemeinschaften, bei denen die fachliche Kompetenz den sozialen Umgang bestimmt; und zweitens stehen sie unter höchstem Regeldruck, der zwischenmenschliche Spannungen im Zaume hält. Der Taktstock des Dirigenten und die strengen Regelvorgaben einer Partitur ebnen alle herkunftskulturellen Unterschiede von Orchestermitgliedern ein, es zählt allein die formstrenge Leistung, nicht die ethnische Herkunft (man denke an japanische Geiger oder englische Posaunisten in deutschen Orchestern). Auch die Sportwelt gaukelt Problemlosigkeit in dieser Frage vor: Das zeitlich begrenzte Zusammenwirken (etwa beim Eishockey) von Spielern aus aller Welt steht unter einem strengen Regelwerk und unter Erfolgszwang. Leistungen auf hohem und höchstem Niveau lassen Kultur, Religion, Hautfarbe usw. völlig in den Hintergrund treten. Was in den Leistungsgemeinschaften von Eliten gelingt, taugt nicht zum alltäglichen Lebensmuster in Indien, auf Sri Lanka, in Los Angeles, Berlin oder in Rio de Janeiro. Die blutige, menschenverachtende Wirklichkeit beweist es täglich.«
1)  Ausführlich begründe ich sie in meinem Beitrag: Wirtschaftlicher Universalismus und literarische Toleranzutopien. Kultur-ökonomische Aspekte der Multi- und Interkulturalität, in: Dauenhauer, E. (Hrsg.): Kultur- und Kunstökonomie, Heft II, Landau 1993, S. 43 ff.
2)  A.a.O., S. 43 ff. und in: WALTHARI, Heft 28/1997, S. 19 ff.
3)  Ermacora, F. u. Pan, Chr.: Grundrechte der europäischen Volksgruppen, Wien 1993.
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