|
|
| 9. August 2010
Müller, S.: Die historisch-kritische Methode
Die Geschichte ›an sich‹ ist bewußtseinsaktuell
uneinholbar. Was das je heutige Bewußtsein versucht, ist »ein
Eingießen des Überkommenen ins Eigene, Heutige, ein Neuinterpretieren
im Licht der aktuellen Verstehensvoraussetzungen« (S. 12). Seit Nietzsche
kann man das wissen, und eine ›Kritik der historischen Rezeption‹ stellt
Kriterien für diesen Vorgang auf. Darum geht es bei der historisch-kritischen
Methode, die die naive Annahme dekonstruiert, als könne man das Historische,
wie es wirklich war, original einholen. Alles steht eben unter perspektivischen
Voraussetzungen. Was geschichtlich eingeholt werden kann, steht unter aktuellem
Motivzwang. Eine neutrale Außenperspektive bleibt Utopie. Für
die Geistes- und Kulturgeschichte ist dieser Vorbehalt besonders disziplinprägend,
da sie ihre Resultate nicht, wie die Naturwissenschaften, prüfenden
Experimenten unterwerfen kann. Für die Theologie und kirchenprägende
Dogmatik (auch sie gehören zum Bereich der Wissenschaften des Geistes)
erweist sich die historisch-kritische Methode als riskantes Tribunal. Glaubensinterpretationen
sind an das Bibelwort gebunden und perspektivisch damit in einen engen
Korridor gedrängt. Was ist dann die einzig ›richtige‹ Interpretation?
Hat man sich festgelegt, erscheinen konkurrierende Sichtweisen nicht als
Bereicherung, sondern als Häresie. Die gesamte Kirchengeschichte erzählt
vom Kampf des Ausschlusses mit dramatischen Folgen. Der zweifach promovierte
Autor stellt seinen Interpretationsdiskurs unter den Schelling-Freiheits-
und Aufschließungsbegriff (S. 20) und ruft dabei ganze Legionen von
Philosophen, Theologen, Dichter u.a. um Beistand an. Das bereitet ein wahres
Lesevergnügen. Die aufs Christliche abgestimmte Untersuchung kommt
zu dem Ergebnis: Eine aktualisierte »jesuanische Lebensform«
stellt die »eigene Spiritualität« in den Kontext der »autonomen
Freiheit«. Das gerät immer wieder in Konflikt mit universalistischen
Ansprüchen der Schrift und der Kirche. Erfahrungen der »metaphysisch
perspektivierten Subjektivität« sind zwar stets individuell,
aber unhintergehbar in kollektive Interpretationsnetze eingebettet. Kirkegaard
zur religiösen Erfahrungslogik: »Das Christentum ist keine Lehre…,
sondern eine Existenzmitteilung.« Darüber viele Worte zu verlieren
ist notwendig, aber nicht hinreichend.
10. August 2010 Peterson, E.: Ekklesia.
Aus Anlaß des 120. Geburtstages und des 50. Todestages
erscheint dieser Sonderband in der mittlerweile umfangreichen Schriftenreihe
›Ausgewählte Werke‹ des Theologieprofessors Erik Peterson, der 1930
zum Katholizismus konvertierte und in Rom an einem päpstlichen Institut
lehrte. Die ersten beiden Teile des Sonderbandes bieten Texte Petersons,
Teil III enthält Kommentare von Barbara Nichtweiß (Herausgeberin
der Schriftenreihe), Hans-Ulrich Weidemann (Professor für Neues Testament
an der Universität Siegen) und Karl Kardinal Lehmann (Mainz). Es geht
um ein hochaktuelles Thema, auch wenn der Untertitel (›altchristlicher
Kirchenbegriff‹) dies nicht vermuten läßt. Peterson ist ein
radikaler Denker, zu dem metaphysische Skeptiker nur schwer Zugang finden
können. Er argumentiert stets dreigleisig, rational-logisch, lehrtextlich-historisch
und, darüber stolpern religiös entfremdete Leser, aus metaphysischer
Gewißheit. So sind für Peterson getaufte Christen »Vollbürger«
mit »Bürgerrecht in der Himmelsstadt. Sie sind ›Heilige‹
geworden: ›Heilige wie auch die Engel es sind…« (S. 47). Die begriffsgeschichtliche
Untersuchung zur Ekklesia wird rechts- und lehrhistorisch unterfüttert.
Es
kommt Peterson auf den Unterschied zwischen der profanen (altrömischen)
und christlichen Ekklesia an und daneben auf die Differenz zur Synagoge.
In den ersten beiden Fällen sind polis (hier verstanden als Gemeinde)
und Altar Voraussetzungen, wobei im christlichen Verständnis die polis
zur Himmelsstadt wird. Synagoge bedeutete ursprünglich allgemeiner
Versammlungsort und wurde von den Juden als Tempelbezeichnung übernommen.
Luther übersetzte Ekklesia mit ›Gemeinde‹. In seiner Bibelübersetzung
kommt ›Kirche‹ nicht vor, ein einziges Mal ›Synagoge‹ für Ekklesia.
Bedenkt man den anhaltenden Streit um den Kirchenbegriff zwischen dem Papst
und evangelischen Theologen, so wird die Aktualität der Begriffsgeschichte
Petersons schlagartig klar. Er hält fest: 1. Ekklesia setzt polis
voraus. 2. Zur Ekklesia gehört eine übergeordnete Instanz (kaiserliche
Beamte zur Römerzeit). 3. Für Ekklesia ist eine Rechtshandlung
als »immanentes telos« konstitutiv, der den privaten vom öffentlichen
Raum trennt. Um einen Altar fanden in der profanen Ekklesia kultische Handlungen
statt. Für die christliche Ekklesia treffen die drei Merkmale ebenfalls
zu, freilich mit veränderter Sinngebung: polis wird zur Himmelsstadt,
der Bischof tritt an die Stelle der kaiserlichen Beamten, und die Kulthandlung
gilt nicht dem Kaiser, sondern dem dreifaltigen Gott. Auch der Unterschied
zur Synagoge ist wesenhaft: Als Minderheit konnten sich die Juden nicht
auf polis (Mehrheitsvolk) beziehen und damit auch auf keine Hierarchie
setzen. Das Bischofsamt ist also für die christliche Ekklesia konstitutiv,
ebenso die akklamatorische Rechtssetzung, die im profanen Vorbild von den
Bürgern laute Zustimmung oder Ablehnung verlangte. Daran erinnern
in der Liturgie das Amen und »Es ist würdig und recht«.
Der Altar wird zum sakramentalen Zentrum und Geschehensort für das
»Geheimnis des Glaubens«. Zwischen dem antiken Ekklesiasterion
(als Bürgerort mit kaiserlichem Kult), der Kirche und der Synagoge
liegen also Welten. Dies Sachlage wird anschließend lehrgeschichtlich
untermauert, woraus sich wiederum brisante Ableitungen ergeben, so die
apostolische Sukzession, die Kardinal Lehmann kommentiert. Während
Barbara Nichgtweiß textgeschichtliche Fäden herausarbeitet,
geht H.-U. Weidemann auf Zusammenhänge und Unterschiede zwischen Ekklesia,
Polis und Synagoge ein. Was fehlt, ist ein Sachregister, das den Wert des
Sonderbandes exponential steigern würde.
|