| Vom 14. Dezember 2005
Krisenverschärfung im Parteienstaat
Die große Koalition verdeckt die Brandstellen in
Staat und Gesellschaft, und ein Teil der Medien spielt krisenblind mit.
Alarmzeichen dafür gibt es genug, so von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim
Jentsch, der bei seiner Verabschiedung als Richter beim Bundesverfassungsgericht
im Herbst 2005 heftige Fundamentalkritik am Parteienstaat und am Zustandekommen
des Koalitionsvertrags übte: Dieser sei nicht von den frei gewählten
Abgeordneten, sondern von Parteienrepräsentanten ausgehandelt worden
sei. »Den gewählten Abgeordneten steht es zu, Regierung und
Regierungsprogramm auszuhandeln, den Parteien, darauf Einfluß zu
nehmen, aber nichts detailliert vorzuschreiben.« Aus dem Munde eines
ehemaligen Richters am höchsten deutschen Gericht hagelt es noch schlimmer
auf das Parteienregime nieder: Nur die Direktwahl von Abgeordneten sei
demokratieverträglich – ein Schlag gegen die Listenwahl, dem
Lieblingsinstrument der Parteien, mit dem sie schon bei der Rangplazierung
den Bürger entmündigen; die große Koalition werde, so der
Jurist weiter, wichtige Krisenherde, so die Reform des Gesundheitswesens,
blockieren. Das alles war der FAZ nur eine Randnotiz auf Seite 4 wert.
Jentsch hofft vergeblich, daß das Wahlrecht reformiert werde, denn
das käme ja der Annahme gleich, daß die Parteien den Hauptfaktor
ihrer Machtbasis opfern: die Listenwahl und im Gefolge davon auch die nur
parteieninterne Kandidatenauswahl bei Direktwahlen. Der weitgehende Ausschluß
des Volkes, des Verfassungssouveräns, gehört nämlich zur
Struktur des Parteienstaates.
Wie ungeniert die etablierten Parteien sich volksfern
und selbstherrlich geben, kann man beinahe täglich beobachten. Beim
»Machtkampf in der KfW« (Medientitel) um die Vorstandsbesetzung
spielte die Parteizugehörigkeit der Kandidaten eine entscheidende
Rolle; eine Altgenossin machte das Rennen. Allen Ernstes regen sich Parteienstimmen
zur Verlängerung der Wahlperioden, was die Korrekturmöglichkeiten
der Wähler verringern und diese ein Stück weiter entmündigen
würde; nur Kartellisten finden die vierjährige Eingriffschance
des Volkes als zu eng, weil sie wertvolle Parlamentszeiten mit Taktik und
Wahlkampfgetöse verspielen.
Geradezu in Panik geraten Parteiengrößen,
wenn Volksinitiativen ins Haus stehen. Um sie zu verhindern, ist ihnen
kaum ein Mittel zu schade, wie kein geringerer als der ehemalige Präsident
des Hamburger Rechnungshofs berichtet. Weil die »Macht der oberen
Parteiorgane bei der Aufstellung der Landeslisten« zu groß
war, habe man eine Kommission vorgeschlagen, um »einen größeren
Einfluß der Wähler vor Ort bei der Entscheidung über die
Qualität (!) der Volksvertreter« zu ermöglichen. »Trotz
des sehr positiven Echos auf die Vorschläge geschah buchstäblich
nichts, auch nicht, als ich in einem Interview die ›Reformunfähigkeit‹
der Bürgerschaft (Parlament in Hamburg) sich selbst gegenüber
beklagte. Bei einer Debatte zwischen dem Verfassungsausschuß des
Parlaments und mir wurde selbst die Einrichtung von Wahlkreisen als ›zu
frühe‹ oder gar mit dem ehrenamtlichen Status der Abgeordneten nicht
vereinbar abgelehnt. Daraufhin haben drei Hamburger Bürger, unter
ihnen auch ich, eine Volksinitiative eingeleitet, die dem jetzigen Wahlgesetz
entspricht. Zwei weitere Mitglieder der unabhängigen Kommission haben
das Vorhaben ebenfalls aktiv unterstützt. – Als die Volksinitiative
mit breiter Unterstützung sowohl bei der Sammlung von Unterschriften
wie bei einem Volksbegehren als Vorstufen zum Volksentscheid erfolgreich
zu werden ›drohten‹, brachten in einer ungewöhnlichen Koalition der
großen Parteien SPD und CDU eiligst einen Gesetzentwurf ein, der
die Einrichtung von Wahlkreisen vorsah – jetzt offenbar nicht mehr ›zu
früh‹... Der CDU-Bürgermeister von Beust und sein SPD-Vorgänger
Henning Voscherau rafften sich sogar zu einer gemeinsamen Anzeigenaktion
gegen den Volksentscheid auf. Die Großen verloren. Der Reformentwurf
wurde mit Mehrheit beschlossen und erschien im Gesetzblatt. Es ist nicht
nur dreist und undemokratisch, ja eines demokratischen Gemeinwesens in
hohem Maß unwürdig, eine so deutliche Entscheidung in einem
lange geheim vorbereiteten überfallartigen Verfahren korrigieren zu
wollen, dieser Schritt zeigt auch, daß die großen Parteien
aus ihren Niederlagen nichts lernen und an Bürgerferne so lange leiden
werden, bis sie an Zustimmung noch ärmer werden« (Leserbrief
in der FAZ Nr. 245/05, S. 11).
Kein Wunder, wenn ein Schweizer Beobachter feststellt:
»Das deutsche Wahlsystem räumt dem Wahlvolk nur sehr indirekten
Einfluß ein. Zwar werden die Direktmandate von den Verhältnissen
in einem einzelnen Wahlkreis geprägt. Aber es sind die Parteien, die
die Aufstellung der Kandidaten bestimmen; wen sie auf die Landeslisten
setzen, entzieht sich dem Einfluß der Wählerschaft. Schon oft
sind populäre Kandidaten von den Parteien aus undurchsichtigen Gründen
nicht aufgestellt worden. Parteiinterne Machenschaften können also
die Zusammensetzung des Parlaments ebenso stark beeinflussen wie die Stimmung
im Volk. Abgewiesenen Kandidaten bleibt dann nur die Wahl über
das Direktmandat, was für Angehörige der kleinen Parteien fast
unmöglich ist. Auch die Wahl des Bundeskanzlers ist nicht Volkssache.
Es entscheidet allein der Bundestag« (NZZ Nr. 215/05, S. 5, Herv.:
E.D.). Arnulf Baring: »Die Krisenanzeichen sind doch unübersehbar:
die entbürgerlichte Gesellschaft im Osten des Landes, die dramatische
Schuldenkrise, die schrumpfende Bevölkerung« (HB Nr. 181/05,
S. 2). Dagegen mutet das sog. Social Marketing mit dem Motto ›Du bist Deutschland‹
wie eine Aufforderung zur Fröhlichkeit auf der Titanic an. Wer
gebieterisch fordert, daß »endlich Schluß damit sein
muß, über Deutschland schlecht zu reden«, ist angesichts
des torkelnden Parteienstaats kein Patriot.
Worin ein fundamentaler Unterschied zwischen altbewährten
Demokratien und einem biedermeierlich harmonisierten Staatsverständnis
besteht, wurde jüngst erst wieder überdeutlich. Der derzeitige
Präsident des Bundesverfassungsgerichts beklagte Anfang Oktober d.J.
ein fehlendes Vertrauen der Bürger in die repräsentative Demokratie.
Es bestehe eine »beschädigte Vertrauensgrundlage« zwischen
Bürger und Politik. Bei allem Respekt vor dem Amt: Hier wird übersehen,
daß die repräsentative Demokratie zum Parteienstaat mißraten
ist, der sich besonders über die volksferne Listenwahl seine Macht
und Privilegien sichert. Und was das Verhältnis zwischen Bürger
und Politiker angeht, so ist systeminternbedingt nicht Vertrauen, sondern
steter Argwohn angebracht. Thomas Jefferson, einer der Väter der amerikanischen
Verfassung, würde heute noch Hans-Jürgen Papier die Verfassungsleviten
lesen: »Eine freiheitliche Regierung ist auf Argwohn aufgebaut,
nicht auf Vertrauen; es ist Argwohn und nicht Vertrauen, der begrenzte
Verfassungen vorschreibt, um jene, denen wir Macht überantworten müssen,
zu binden... Unsere Verfassung hat demgemäß die Grenzen festgesetzt,
bis zu denen unser Vertrauen gehen kann, aber nicht darüber hinaus.
Laßt uns daher in Fragen der Macht nicht mehr von Vertrauen auf den
Menschen hören, sondern haltet ihn durch die Ketten der Verfassung
von Unheilstiftung ab.«
©Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer ( ausgenommen
die Originalzitate). Aus: www.walthari.com |