Walthari
 
 

Erinnerte Texte



 
Vom 14. Dezember 2005

Krisenverschärfung im Parteienstaat

Die große Koalition verdeckt die Brandstellen in Staat und Gesellschaft, und ein Teil der Medien spielt krisenblind mit. Alarmzeichen dafür gibt es genug, so von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch, der bei seiner Verabschiedung als Richter beim Bundesverfassungsgericht im Herbst 2005 heftige Fundamentalkritik am Parteienstaat und am Zustandekommen des Koalitionsvertrags übte: Dieser sei nicht von den frei gewählten Abgeordneten, sondern von Parteienrepräsentanten ausgehandelt worden sei. »Den gewählten Abgeordneten steht es zu, Regierung und Regierungsprogramm auszuhandeln, den Parteien, darauf Einfluß zu nehmen, aber nichts detailliert vorzuschreiben.« Aus dem Munde eines ehemaligen Richters am höchsten deutschen Gericht hagelt es noch schlimmer auf das Parteienregime nieder: Nur die Direktwahl von Abgeordneten sei demokratieverträglich – ein Schlag  gegen die Listenwahl, dem Lieblingsinstrument der Parteien, mit dem sie schon bei der Rangplazierung den Bürger entmündigen; die große Koalition werde, so der Jurist weiter, wichtige Krisenherde, so die Reform des Gesundheitswesens, blockieren. Das alles war der FAZ nur eine Randnotiz auf Seite 4 wert. Jentsch hofft vergeblich, daß das Wahlrecht reformiert werde, denn das käme ja der Annahme gleich, daß die Parteien den Hauptfaktor ihrer Machtbasis opfern: die Listenwahl und im Gefolge davon auch die nur parteieninterne Kandidatenauswahl bei Direktwahlen. Der weitgehende Ausschluß des Volkes, des Verfassungssouveräns, gehört nämlich zur Struktur des  Parteienstaates.
Wie ungeniert die etablierten Parteien sich volksfern und selbstherrlich geben, kann man beinahe täglich beobachten. Beim »Machtkampf in der KfW« (Medientitel) um die Vorstandsbesetzung spielte die Parteizugehörigkeit der Kandidaten eine entscheidende Rolle; eine Altgenossin machte das Rennen. Allen Ernstes regen sich Parteienstimmen zur Verlängerung der Wahlperioden, was die Korrekturmöglichkeiten der Wähler verringern und diese ein Stück weiter entmündigen würde; nur Kartellisten finden die vierjährige Eingriffschance des Volkes als zu eng, weil sie wertvolle Parlamentszeiten mit Taktik und Wahlkampfgetöse verspielen.
Geradezu in Panik geraten Parteiengrößen, wenn Volksinitiativen ins Haus stehen. Um sie zu verhindern, ist ihnen kaum ein Mittel zu schade, wie kein geringerer als der ehemalige Präsident des Hamburger Rechnungshofs berichtet. Weil die »Macht der oberen Parteiorgane bei der Aufstellung der Landeslisten« zu groß war, habe man eine Kommission vorgeschlagen, um »einen größeren Einfluß der Wähler vor Ort bei der Entscheidung über die Qualität (!) der Volksvertreter« zu ermöglichen. »Trotz des sehr positiven Echos auf die Vorschläge geschah buchstäblich nichts, auch nicht, als ich in einem Interview die ›Reformunfähigkeit‹ der Bürgerschaft (Parlament in Hamburg) sich selbst gegenüber beklagte. Bei einer Debatte zwischen dem Verfassungsausschuß des Parlaments und mir wurde selbst die Einrichtung von Wahlkreisen als ›zu frühe‹ oder gar mit dem ehrenamtlichen Status der Abgeordneten nicht vereinbar abgelehnt. Daraufhin haben drei Hamburger Bürger, unter ihnen auch ich, eine Volksinitiative eingeleitet, die dem jetzigen Wahlgesetz entspricht. Zwei weitere Mitglieder der unabhängigen Kommission haben das Vorhaben ebenfalls aktiv unterstützt. – Als die Volksinitiative mit breiter Unterstützung  sowohl bei der Sammlung von Unterschriften wie bei einem Volksbegehren als Vorstufen zum Volksentscheid erfolgreich zu werden ›drohten‹, brachten in einer ungewöhnlichen Koalition der großen Parteien SPD und CDU eiligst einen Gesetzentwurf ein, der die Einrichtung von Wahlkreisen vorsah – jetzt offenbar nicht mehr ›zu früh‹... Der CDU-Bürgermeister von Beust und sein SPD-Vorgänger Henning Voscherau rafften sich sogar zu einer gemeinsamen Anzeigenaktion gegen den Volksentscheid auf. Die Großen verloren. Der Reformentwurf wurde mit Mehrheit beschlossen und erschien im Gesetzblatt. Es ist nicht nur dreist und undemokratisch, ja eines demokratischen Gemeinwesens in hohem Maß unwürdig, eine so deutliche Entscheidung in einem lange geheim vorbereiteten überfallartigen Verfahren korrigieren zu wollen, dieser Schritt zeigt auch, daß die großen Parteien aus ihren Niederlagen nichts lernen und an Bürgerferne so lange leiden werden, bis sie an Zustimmung noch ärmer werden« (Leserbrief in der FAZ Nr. 245/05, S. 11).
Kein Wunder, wenn ein Schweizer Beobachter feststellt: »Das deutsche Wahlsystem räumt dem Wahlvolk nur sehr indirekten Einfluß ein. Zwar werden die Direktmandate von den Verhältnissen in einem einzelnen Wahlkreis geprägt. Aber es sind die Parteien, die die Aufstellung der Kandidaten bestimmen; wen sie auf die Landeslisten setzen, entzieht sich dem Einfluß der Wählerschaft. Schon oft sind populäre Kandidaten von den Parteien aus undurchsichtigen Gründen nicht aufgestellt worden. Parteiinterne Machenschaften können also die Zusammensetzung des Parlaments ebenso stark beeinflussen wie die Stimmung im Volk. Abgewiesenen Kandidaten bleibt dann nur die Wahl über das Direktmandat, was für Angehörige der kleinen Parteien fast unmöglich ist. Auch die Wahl des Bundeskanzlers ist nicht Volkssache. Es entscheidet allein der Bundestag« (NZZ Nr. 215/05, S. 5, Herv.: E.D.). Arnulf Baring: »Die Krisenanzeichen sind doch unübersehbar: die entbürgerlichte Gesellschaft im Osten des Landes, die dramatische Schuldenkrise, die schrumpfende Bevölkerung« (HB Nr. 181/05, S. 2). Dagegen mutet das sog. Social Marketing mit dem Motto ›Du bist Deutschland‹ wie eine Aufforderung zur Fröhlichkeit auf der Titanic an. Wer gebieterisch fordert, daß »endlich Schluß damit sein muß, über Deutschland schlecht zu reden«, ist angesichts des torkelnden Parteienstaats kein Patriot. 

Worin ein fundamentaler Unterschied zwischen altbewährten Demokratien und einem biedermeierlich harmonisierten Staatsverständnis besteht, wurde jüngst erst wieder überdeutlich. Der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts beklagte Anfang Oktober d.J. ein fehlendes Vertrauen der Bürger in die repräsentative Demokratie. Es bestehe eine »beschädigte Vertrauensgrundlage« zwischen Bürger und Politik. Bei allem Respekt vor dem Amt: Hier wird übersehen, daß die repräsentative Demokratie zum Parteienstaat mißraten ist, der sich besonders über die volksferne Listenwahl seine Macht und Privilegien sichert. Und was das Verhältnis zwischen Bürger und Politiker angeht, so ist systeminternbedingt nicht Vertrauen, sondern steter Argwohn angebracht. Thomas Jefferson, einer der Väter der amerikanischen Verfassung, würde heute noch Hans-Jürgen Papier die Verfassungsleviten lesen: »Eine freiheitliche Regierung ist auf Argwohn aufgebaut, nicht auf Vertrauen; es ist Argwohn und nicht Vertrauen, der begrenzte Verfassungen vorschreibt, um jene, denen wir Macht überantworten müssen, zu binden... Unsere Verfassung hat demgemäß die Grenzen festgesetzt, bis zu denen unser Vertrauen gehen kann, aber nicht darüber hinaus. Laßt uns daher in Fragen der Macht nicht mehr von Vertrauen auf den Menschen hören, sondern haltet ihn durch die Ketten der Verfassung von Unheilstiftung ab.«
©Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer ( ausgenommen die Originalzitate). Aus: www.walthari.com